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Rating 2014:

KiMiss-Rating 2014

Methodik

Der hier dargestellte Methodenteil ist eine gekürzte Fassung des Originalartikels, Details s. Duerr 2014. Einen schematischen Überblick bieten unsere Vortragsfolien, die auf weiterführende Themenbereiche verweisen.

Übersicht

  1. Grundlagen
  2. Entscheidungskategorien
  3. Rater
  4. Rating-Skala (R-Skala, R-Scores)
  5. Kindeswohl-Skala (K-Skala)
  6. Vollständiger Verlust von Kindeswohl (100% Verlust)
  7. Kein Verlust von Kindeswohl (0% Verlust)
  8. Überwiegender Verlust von Kindeswohl (mehr als 50% Verlust)
  9. Referenzbereiche und Referenzkategorien
  10. Glossar
  11. Literatur
  12. Ausblick

1 Grundlagen

Die Methodik des KiMiss-Ratings 2014 besteht aus einem auf Kategorisierung basierenden Rangverfahren und verwendet Standardmethoden zur Skalenbildung (Baird 1978, Edwards 1983, Lodge 1981, Streiner 2008). Familiäre Sachverhalte werden von einer Ordinalskala auf eine Anteilsskala projiziert, auf deren Basis ein relativer Verlust von Kindeswohl definiert wird. 13 Experten aus den Fachrichtungen Familienrecht, Justiz, Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit, Medizin und Psychiatrie bewerteten eine Liste von 151 familiären Sachverhalten, die im Kontext von Trennung und Scheidung beobachtet werden.
Die 151 Sachverhalte (Items) bilden feindlich-aggressive Verhaltensweisen ab, die in einem in kanadischen Manual empirisch zusammengetragen wurden (Family Conflict Resolution Services, 2010). Fachliteratur hierzu ist unter den Begriffen hostile parenting oder interparental hostility zu finden (Buehler 1997, Buehler 1994, Carrasco 2009, Colder 1997, Franck 2007, Gordis 1997, Lesnikoberstein 1995, Scaramella 2003, Stover 2012).
Eine Übersicht der hier verwendeten Begriffe findet sich im Glossar, siehe unten.
Das Rating-Verfahren stellt den Prozess der Entscheidungsfindung nach, wie er von Richtern, Sachverständigen, oder anderen Verfahrensbeteiligten vorgenommen werden muss:
  1. die Lebenssituation eines Kindes muss auf der Basis eines Sachverhalts bewertet werden,
  2. die in Frage kommenden Entscheidungsmöglichkeiten müssen mit Entscheidungsschwellen verglichen werden, und
  3. das Über- oder Unterschreiten einer Schwelle führt zur einen oder anderen Entscheidung.
Der Unterschied zwischen dem hier durchgeführten Rating und der familienrechtlichen Praxis besteht darin, dass hier mehrere Beurteiler Einzelaspekte beurteilen, und nicht ein Einzelner eine Summe von Einzelaspekten. Die Aufgabe der Experten bestand darin, für jedes der 151 Items zwei Einschätzungen vorzunehmen:
  1. in welcher sorgerechtlichen Entscheidungskategorie sie den Sachverhalt behandeln würden, und
  2. in welcher Relation sie diesen Sachverhalt in Bezug auf die nächst-höhere Entscheidungskategorie sehen.
Die sechs Entscheidungskategorien folgen einer sorgerechtlichen Hierarchie, so dass zunächst eine grob kategorisierte Ordinalskala vorliegt. Die Entscheidungskategorien sind der familiengerichtlichen Praxis entnommen und in der folgenden Tabelle 1 aufgelistet.
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2 Entscheidungskategorien

Kategorie 0: kein Handlungsbedarf
Das Elternverhalten stellt nur ein marginales Problem dar, das auch im Rahmen einer 'normalen' Kindheit als tolerierbar gesehen werden kann.
Kind: ist in seiner Entwicklung nicht benachteiligt, auch nicht langfristig.
Eltern: eine Verbesserung der Situation kann den Eltern überlassen werden.
Kategorie 1: Verbesserungsbedarf bei den Eltern
Kind: Kein Risiko, eine Benachteiligung des Kindes ist nicht zu erwarten, aber...
Eltern: könnten die Erziehungssituation des Kindes erkennbar besser gestalten.
Institutionell: Beratungsstellen, Mediation, etc., auf freiwilliger Ebene. Einem Elternteil, der die Situation beanstandet, wird angeboten, den anderen Elternteil formal zu Beratungsgesprächen einzuladen.
Übergang zu Kategorie 2: der andere Elternteil verweigert Beratungsangebote, oder eine beratungsbasierte Verbesserung der Situation erscheint aussichtslos.
Kategorie 2: Benachteiligung des Kindes
Kind: Leichtes Risiko für das Kind. Das Kind wird, zumindest langfristig gesehen, in seiner Entwicklung benachteiligt sein.
Eltern: sollen die Situation des Kindes verbessern. Beobachtung der Erziehungssituation. Den Eltern wird die Teilnahme an Vermittlungsgesprächen dringend nahegelegt. Aufklärung der Eltern über potenzielle Risiken für das Kind.
Institutionell: Jugendhilfe bis Jugendschutz ('Jugendamt'), lösungsorientierter Ansatz, Dokumentation der Lebenssituation des Kindes und Festlegung von zu erreichenden Zielen.
Übergang zu Kategorie 3: Erreichen die Sorgeberechtigten keine Verbesserung, müssen die weitere Entwicklung des Kindes und die Erziehungssituation beobachtet, und im Hinblick auf gerichtliche Schritte hin dokumentiert werden.
Kategorie 3: Beeinträchtigung des Kindes
Kind: Substanzielles Risiko für das Kind. Unter einer Beibehaltung der Lebensumstände ist eine emotionale, soziale oder psychische Beeinträchtigung des Kindes zu erwarten.
Eltern: Die Lebenssituation des Kindes erfordert eine Intervention. Eine Verbesserung der Situation kann meist nur erreicht werden, wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes verändert wird, vorzugsweise durch einen Wechsel zum anderen Elternteil.
Institutionell: Familiengericht, Jugendschutzbehörde, z. B. wegen Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Übergang zu Kategorie 4: Steht ein alternativer Lebensmittelpunkt nicht zur Verfügung, sind die Eltern darüber aufzuklären, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Situation sorgerechtliche Konsequenzen in Erwägung gezogen werden müssen.
Kategorie 4: Gefährdung des Kindes
Kind: Eine Gefährdung des Kindes liegt sehr wahrscheinlich vor, oder ist langfristig zu erwarten, so dass der Staat zum Schutz des Kindes eingreifen muss. Zur Abwendung von Gefahren für das Kind muss der Lebensmittelpunkt des Kindes verändert werden.
Eltern: Sorgerechtliche Konsequenzen. Steht ein alternativer Lebensmittelpunkt bei einem anderen Elternteil oder anderen, geeigneten Bezugspersonen nicht zur Verfügung, müssen Maßnahmen wie vorübergehende Fremdunterbringung des Kindes oder Vormundschaft erörtert werden.
Institutionell: Judikative, u. U. Exekutive.
Kategorie 5: Akute Gefahr für das Kind.
Inobhutnahme des Kindes ist sofort und zweifelsfrei notwendig.
Tabelle 1. Definition der Entscheidungskategorien. Eine Entscheidungskategorie wird zur Referenzkategorie eines Items, wenn die Mehrheit der Experten dafür plädiert, dass der durch das Item beschriebene Sachverhalt in dieser Kategorie behandelt werden sollte.
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3 Rater

Die 13 Experten wurden aus den Fachbereichen Familienrecht, Psychologie, Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Mediation und Familienberatung, Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften, Strafrecht, Kriminologie, Justizverwaltung, Medizin und Psychosomatik ausgewählt. Das Spektrum von Fachbereichen wurde breit gewählt, um die Lebensrealität von Trennungskindern aus verschiedenen Perspektiven erfassen zu können. Bei den Experten handelt es sich um
  1. einen Familienrichter mit langjähriger Praxis am Amtsgericht und Expertise Elternkonsens,
  2. zwei psychologische Sachverständige mit Expertise familiengerichtliche Begutachtungen,
  3. zwei Psychologen mit Expertise Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Depression und psychologische Diagnostik,
  4. eine Psychotherapeutin mit Expertise Verhaltenstherapie,
  5. eine Kinder- und Jugendpsychiaterin mit Expertise Eltern-Kind-Entfremdung,
  6. eine Verfahrenspflegerin mit Expertise systemische Familienberatung und Mediation,
  7. eine Sozialarbeiterin mit Expertise Problematik von Trennungskindern,
  8. einen Erziehungswissenschaftler mit Expertise Soziale Hilfen und Pädagogik der Frühen Kindheit,
  9. einen Vertreter des Justizministeriums mit Expertise Kriminologie,
  10. eine praktizierende Ärztin mit Expertise Psychosomatik, und
  11. einen wissenschaftlichen Berater mit Expertise Trennung und Scheidung im internationalen Vergleich.
Die Rater wurden gebeten, Items im Hinblick auf Ihre Bedeutung für das Kind und seine Entwicklung einzustufen, u. a. auf
  1. die geistige und seelische Entwicklung des Kindes und seiner Bindungs- und Beziehungsfähigkeit zu anderen Menschen,
  2. die Entwicklung des Kindes als soziales und mitfühlendes Wesen mit einem Bewusstsein für Werte, Verantwortung, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit, und
  3. die Kompetenz des Kindes zu autonomer Entwicklung, um im späteren Leben als Erwachsener selbst eine Familie gründen und Kinder haben zu können.
Als Orientierung im Falle schwieriger Entscheidungen wurde auf internationale Definitionen der UN-Kinderrechtskonvention und der Weltgesundheitsorganisation verwiesen: Das Recht eines Kindes auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause, eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens, Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und Ausnutzung (Auszug UN-Kinderrechtskonvention), und das Recht eines Menschen auf Gesundheit "als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur als Fehlen von Krankheit oder Gebrechen" (WHO).
Rater mussten Einschätzungen für einen kategorialen und einen semi-quantitativen Teil abgeben:
  1. Kategorial: "in welcher Kategorie würden sie das Item behandeln?",
  2. Semi-quantitativ: "wie viele Items eines solchen Schweregrades müssten vorliegen, damit sie ihre Entscheidung in der nächst-höheren Kategorie platzieren?".
Da die Kategorien eine Rangordnung vorgeben, liegt eine Ordinalskala vor, die durch die semi-quantitativen Bewertungen feiner aufgelöst werden kann. Der iterative Teil des Algorithmus erlaubt dann die Entwicklung einer Score-Skala, welche in eine Intervall-Skala transformiert werden kann.
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4 Rating-Skala (R-Skala, R-Scores)

Die Bestimmung der Schwellenwerte zwischen Entscheidungskategorien erfolgt iterativ und beginnt mit einem Schwellenwert R0, der unteren Grenze von Kategorie 0, gleichzeitig unterste Grenze der gesamten Skala. Die Schwellenwerte R0 bis R5 stellen Trenngrenzen zwischen Kategorien dar, wobei der Index den Übergang zur jeweils nächsten Kategorie bezeichnet. Eine Kategorie c wird nach unten durch den Schwellenwert Rc begrenzt und nach oben durch den Schwellenwert Rc+1 , zugleich untere Grenze der nächst-höheren Kategorie.
Es sei ci die Entscheidungs-Kategorie, in welcher ein Rater Item i einordnet und fc,i der Item-Faktor, den der Rater für dieses Item vergibt. ci ∈ [0,1,2,3,4,5] ist der Wert der Antwort auf die kategoriale Frage "In welcher Kategorie würden sie das Item behandeln?", und fc,i ∈ R>1 ist der Wert der Antwort auf die semi-quantitative Frage "Wie viele Items eines solchen Schweregrades müssten vorliegen, damit sie ihre Entscheidung in der nächst-höheren Kategorie platzieren?".
Die Iteration der Schwellenwerte kann von einem beliebig wählbaren Initialwert R0 aus gestartet werden, und wir setzen R0 = 1. Die weiteren Schwellenwerte ergeben sich aus dem Kategorie-spezifischen, mittleren Item-Faktor fc, definiert als
math     (1)
wobei Ic = Anzahl der in Kategorie c eingeordneten Items. Die Berechnung erfolgt über Kehrwerte, da die Kategorie-spezifischen Item-Faktoren fc,i rechts-schief verteilt sind und sich durch Kehrwertbildung in symmetrische Verteilungen überführen lassen (Details siehe Duerr et al., 2014). Ein mittlerer Item-Faktor von fc,i = 2 bedeutet zum Beispiel, dass Rater einen familiären Sachverhalt im Mittel in der nächst-höheren Kategorie behandeln würden, wenn 2 solcher Items vorlägen. Ausgehend von Kategorie 0 mit R0 = 1 und f0 = 1.75 ergibt sich der untere Schwellenwert für Kategorie 1 zu R1 = f0 · R0 = 1.75, und die weiteren Schwellenwerte zu
math     (2)
Für die Bestimmung der fünf Schwellenwerte standen 1963 Expertenbewertungen zur Verfügung (13 Experten mal 151 Items), sodass die Bestimmung eines Schwellenwertes im Mittel auf n = 1963/5 = 393 Einzelwerten beruht. Die Rater-spezifischen Beurteilungen lokalisieren sich auf der R-Skala durch Ri,r = Rci,r + (Rci,r+1 - Rci,r) / fi,r, wobei fi,r ∈ [0,1,2,3,4,5]: Kategorie, in welcher Rater r Item i klassifizierte, fi,r ∈ R>1: zugehöriger Item-Faktor des Ratings, Rci,r+1: untere Schwelle von Kategorie ci,r, und Rci,r+1: obere Schwelle von Kategorie ci,r.
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5 Kindeswohl-Skala (K-Skala)

Die R-Skala wird durch Logarithmus-Transformation in die K-Skala überführt, wobei zusätzlich auf die Schwellenwerte R1 und R5 normiert wird, so dass K1=0 und K5=1. Die beiden Normierungsschritte erfolgen im Hinblick auf die Interpretation der K-Skala als 'Kindeswohl-Verlust'-Skala, wie folgt. Die K-Skala stellt die Ratings auf einer Skala zwischen 0% und 100% dar. Eine Beeinträchtigung des Kindeswohls beginnt auf der K-Skala oberhalb des Schwellenwertes K1 = 0%, also mit Eintritt in Kategorie 1; ein vollständiger Verlust von Kindeswohl ist bei der Schwelle K5 = 100% erreicht, also mit Eintritt in Kategorie 5. Die Quantifizierungen von 0% und 100% Verlust von Kindeswohl ergeben sich aus der Charakterisierung der Kategorien 0 und 5 (siehe Tabelle 1):
Kategorie 0 charakterisiert marginale Sachverhalte, die auch im Rahmen einer unbeschadeten oder 'normalen' Kindheit auftreten können, die nicht unmittelbar einen Handlungsbedarf verlangen oder die Entwicklung eines Kindes benachteiligen. Die Schwelle K1 = 0% wird gleichgesetzt mit der Abwesenheit eines Verlusts von Kindeswohls. Am anderen Ende der Skala charakterisiert Kategorie 5 und ein Kindeswohl-Verlust >100% extreme Sachverhalte, die Rater dazu bewegt, das Kind zweifelsfrei und sofort aus der Situation herauszunehmen. Unstrittiges Beispiel für eine solche Entscheidung ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes. K-Werte > 100% werden gleichgesetzt mit einem vollständigen Verlust von Kindeswohl, wobei sich der Wert von 100% nicht aus einer objektivierbaren Messgröße heraus ergibt, sondern einen Entscheidungsdruck verdeutlicht, der maximal ist.
Mit den zuvor ermittelten Schwellenwerten ergeben sich die Bewertungen der Rater auf der K-Skala mit folgenden Scores
math     (3)
wobei ci,r ∈ [0,1,2,3,4,5]: Kategorie, in welcher Rater r Item i einordnet, fi,r ∈ R>1: zugehöriger Item-Faktor, den Rater r für dieses Item vergibt, und Kci,r+1: unterer Schwellenwert für Kategorie ci,r auf der K-Skala. Wie schon für Gleichung (1) beschrieben, werden Item-Faktoren zur Reduktion von Schiefe in Form ihrer Kehrwerte berücksichtigt und sind dann interpretierbar als Anteil, mit welchem das Item die Kategorie ausfüllt oder erschöpft ( z. B. fi,r =2 → 1/fi,r =0.5 =50%, d. h. das Item füllt die Kategorie zu 50% aus, es liegt in der Mitte der beiden Schwellenwerte Kci,r und Kci,r+1).
Zur Bestimmung von Referenzbereichen werden die Item-spezifischen Ratings durch eine stetige Verteilung angepasst. Die Beta-Verteilung eignet sich für die beiden Erfordernisse, A) dass die K-Skala einen relativen Verlust von Kindeswohl beschreibt und B) dass die Ratings in festgelegte Kategorien mit oberer und unterer Grenze eingeordnet werden und es daher eine Verteilung mit beschränktem Träger braucht. Die Beta-Verteilung hat die Form
math     (4)
wobei Γ(x) für die Gamma-Funktion steht. Erwartungswert und Varianz der Beta-Verteilung lauten μ = α / (α + β) und σ2 = α · β / ( (α + β)2 (α + β +1) ), so dass sich die Parameter entsprechend ergeben zu
math     (5)
Für die Anpassung der Beta-Verteilung werden die Ratings eines Items anhand der Schwellenwerte Kci,u und Kci,u auf den Träger x ∈ [0,1] re-skaliert, wobei Kci,u: unterer Schwellenwert der Kategorie des Ratings mit kleinstem Score und Kci,o: oberer Schwellenwert der Kategorie des Ratings mit größtem Score. Die Bewertung eines Raters r für Item i ergibt sich dann zu
math     (6)
Mittelwert und Varianz für die rci =13 Ratings eines Items i ergeben sich entsprechend zu
math     und     math     (7)
Erwartungswert und Varianz der Beta-Verteilung werden geschätzt durch μ = Xi und σ2 = si2, und die Parameter der Beta-Verteilung gemäß Gleichung (5).
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6 Vollständiger Verlust von Kindeswohl (100% Verlust)

Durch die iterative Bestimmung der Schwellenwerte kumulieren bis zur Missbrauchs- / Misshandlungsschwelle R5 ca. 1963 Expertenbewertungen. Wie oben erwähnt, bezeichnet die Missbrauchs- / Misshandlungsschwelle einen Punkt, ab welchem die Rater der Meinung sind, dass eine Inobhutnahme des Kindes zweifelsfrei und sofort notwendig sei. Wie die Gesamtschau der Ergebnisse zeigt, überschreiten nur sexueller Missbrauch eines Kindes und akute Lebensgefahr für ein Kind diese Schwelle unstrittig.
Es wird für eine Definition der Kindeswohl-Skala als unstrittig unterstellt, dass diese beiden zuletzt genannten Punkte eine Grenze markieren, ab der von einem vollständigen Verlust von Kindeswohl zu sprechen ist, so dass die Missbrauchs- / Misshandlungsschwelle die Grenze eines vollständigen Verlusts von Kindeswohl markiert. Die Entscheidung, dass hier ein vollständiger Kindeswohl-Verlust eingetreten sei, stellt die obere Grenze der Kindeswohl-Skala dar - sie endet bei der Missbrauchs- / Misshandlungsschwelle K5 = 100 und wird auf der K-Skala als "100% Verlust von Kindeswohl" bezeichnet.
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7 Kein Verlust von Kindeswohl (0% Verlust)

Die gleichen Überlegungen werden auch für die Definition der unteren Grenze der Kindeswohl-Skala verwendet (0% Verlust von Kindeswohl). Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, ist Kategorie 0 gekennzeichnet durch A) Abwesenheit von Handlungsbedarf, B) marginale Probleme, die auch im Rahmen einer 'normalen' Kindheit als tolerierbar gesehen werden können, und C) durch eine - auch langfristig - nicht erkennbare Benachteiligung des Kindes.
Aufgrund dieser Kennzeichen werden Sachverhalte, die in Kategorie 0 eingeordnet werden, nicht mit einem Verlust von Kindeswohl assoziiert, was gleichbedeutend ist mit der Definition, dass ein Verlust von Kindeswohl erst mit Überschreiten der Schwelle zu Kategorie 1 eintritt. Dies wird zur Grundlage der unteren Grenze der Kindeswohl-Skala die bei K1= 0% Verlust von Kindeswohl beginnt.
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8 Überwiegender Verlust von Kindeswohl (mehr als 50% Verlust)

Die einfachste Entscheidungsgrenze auf der Skala des Kindswohl-Verlusts stellt die 50%-Grenze dar; sie markiert den Beginn des überwiegenden Verlusts von Kindeswohl. Im Rahmen einer Argumentation wird es schwer fallen, bei einem Kindeswohl-Verlust von über 50% nur wenig Handlungsbedarf zu verlangen, oder es den Eltern zu überlassen, auf freiwilliger Ebene etwas zu verbessern. Ein überwiegender Verlust von Kindeswohl kennzeichnet Handlungsbedarf, und verlangt, die Situation zum Wohle des Kindes substanziell zu verbessern.
Die 50%-Grenze ist auf der Ebene der Kategorisierung konsistent: sie trennt grob zwischen den Kategorien 2 und 3 und trennt damit damit zwischen moderaten bis substanziellen Strategien zur Konfliktlösung (Kategorien 1 und 2) und moderaten bis starken sorgerechtlichen Veränderungen. Sofern die Voraussetzungen bei und mit einem anderen Elternteil erfüllt sind, wird dies in der Praxis meist die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil betreffen.
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9 Referenzbereiche und Referenzkategorien

Die Beurteilung familiärer Sachverhalte unterliegt starker Beurteiler-Variabilität (Duerr et al., 2014). Um eine Einordnung der Items in Referenzkategorien zu ermöglichen wird die Mehrheits-Entscheidung der Rater durch den Referenzbereich eines Items repräsentiert. Referenzbereiche engen den Bereich möglicher Bewertungen auf einen Bereich entscheidungsführender Bewertungen ein. Als 'entscheidungsführend' wird hier der zentrale 50% Referenzbereich verwendet, der die 'mittleren' 50% der Bewertungen enthält. Der Gebrauch von 50% Referenzbereichen erzeugt in der Praxis eine 75%-Mehrheit, weil unterhalb und oberhalb des 50% Referenzbereiches weitere 25% von Bewertungen liegen. Eine Bewertung, die außerhalb des 50% Referenzbereiches getroffen wird, hat nicht nur die 50% Bewertungen des Referenzbereiches gegen sich, sondern mindestens 75%, weil jenseits des Referenzbereiches weitere 25% von Bewertungen liegen, die entgegengesetzter Meinung sind.
Der 50% Referenzbereich wird anhand des 25% und 75% Quantils der Betaverteilung bestimmt, die an die Bewertungen der 13 Rater pro Item angepasst wurde. Kategorien, die mit dem 50% Referenzbereich ausreichend überlappen werden Referenzkategorien genannt. Um eine Überbewertung durch marginale Überlappungen zu verhindern, werden Kategorien den Referenzkategorien nur dann hinzugezählt, wenn sie zu mindestens 20% der Wahrscheinlichkeitsmasse des Referenzbereichs beitragen. Zur Vermeidung von Verharmlosung wird eine links vom Referenzbereich liegende Kategorie trotz ausreichender Überlappung nicht berücksichtigt, wenn A) sich das Elternverhalten direkt gegen das Kind richtet, oder B) eine weitere Kategorie rechts des Referenzbereiches aufgrund des Überlappungskriteriums zu berücksichtigen ist.
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10 Glossar

Begriff Erklärung
Beeinträchtigungs-Schwelle K3 Schwelle des Übergangs von Kategorie 2 zu Kategorie 3. Ab dieser Schwelle vertreten Rater die Sichtweise, dass eine emotionale, soziale oder psychische Beeinträchtigung des Kindes zu erwarten ist (siehe Tabelle 1).
Item-Faktor Semi-quantitativer Teil eines Ratings. Ein Rater gibt durch diesen Faktor an, wie viele Items eines solchen Schweregrades vorliegen müssten, damit er seine Entscheidung in der nächst-höheren Kategorie platziert.
Gefährdungs-Schwelle K4 Schwelle des Übergangs von Kategorie 3 zu Kategorie 4. Ab dieser Schwelle vertreten Rater die Sichtweise, dass eine Gefährdung des Kindes sehr wahrscheinlich vorliegt, oder langfristig zu erwarten ist (siehe Tabelle 1).
Item Familiärer Sachverhalt oder elterliche Verhaltensweise, der/die im Rahmen von Trennung und Scheidung beobachtet werden kann.
Item-Gruppe Gruppe von Items mit ähnlicher Thematik.
Kategorie Entscheidungskategorie aus sorgerechtlicher Praxis. Die Kategorien 0 bis 5 sind in Tabelle 1 beschrieben.
K-Skala, Kindeswohlverlust-Skala Skala mit Bereich 0 - 100%. 0% steht für 'kein Kindeswohlverlust', 100% steht für 'vollständiger Kindeswohlverlust'. Ein vollständiger Kindeswohlverlust von 100% definiert den Übergang von Kategorie 4 zu 5 und kennzeichnet die Missbrauchs- oder Misshandlungsschwelle K5.
Misshandlung, Missbrauch Kurzform für jedwede Form der Misshandlung und/oder des Missbrauch, unter Weglassung von einschränkenden Definitionen wie z. B. emotionaler/psychologischer Missbrauch, seelische/körperliche Misshandlung, etc.
Missbrauchs- / Misshandlungs-Schwelle K5 Schwelle des Übergangs von Kategorie 4 zu Kategorie 5 (siehe Tabelle 1). Ab dieser Schwelle vertreten Rater die Sichtweise, dass eine Inobhutnahme des Kindes notwendig sei. Dieser Punkt wird gleichgesetzt mit einem vollständigen (100%) Verlust von Kindeswohl. Referenzbeispiel für ein Überschreiten dieser Schwelle ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes.
Rating Bewertung eines Items durch einen Experten. Ein Rating besteht aus 2 Angaben: der Entscheidungskategorie, unter welcher der Experte den Sachverhalt behandeln würde, und einem semi-quantitativen Item-Faktor. Aus dem Produkt von 13 Experten und 151 Items ergeben sich 1963 Ratings, aus welchen die Schwellenwerte R0 bis R5 geschätzt werden.
Referenzbereich 50% Bereich, der die zentralen ('mittleren') 50% der Ratings für ein Item enthält. Der Referenzbereich wird für jedes Item anhand des 25% und des 75% Quantils der Beta-Verteilung bestimmt, die an die 13 Beurteilungen der Rater angepasst wurde.
Referenzkategorie(n) Diejenigen Kategorien, die mit dem 50% Referenzbereich substanziell überlappen und für ein Item eine mittlere Klassifizierung angeben. Marginale Überlappungen mit dem Referenzbereich werden nicht berücksichtigt.
R-Skala Geometrische Skala der Roh-Scores, mit Schwellenwerten R0 bis R5
Schwellenwerte Rc und Kc Numerische Werte der Trenngrenzen zwischen zwei Entscheidungskategorien. Indizes benennen die Kategorie, die nach Überschreiten der Schwelle betreten wird. Besondere Bedeutung haben die Gefährdungsschwelle und die Missbrauchs- oder Misshandlungsschwelle.

Übersicht und Erläuterungen zu den verwendeten Begriffen.

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11 Literatur

  • Baird, J. C., & Noma, E. J. (1978). Fundamentals of scaling and psychophysics. New York: Wiley.
  • Buehler, C., Anthony, C., Krishnakumar, A., Stone, G., Gerard, J., & Pemberton, S. (1997). Interparental conflict and youth problem behaviors: A meta-analysis. Journal of Child and Family Studies, 6, 233-247.
  • Buehler, C., Krishnakumar, A., Anthony, C., Tittsworth, S., & Stone, G. (1994). Hostile Interparental Conflict and Youth Maladjustment. Family Relations, 43(4), 409-416.
  • Carrasco, M. A., Holgado, F. P., Rodriguez, M. A., & del Barrio, M. V. (2009). Concurrent and Across-Time Relations between Mother/Father Hostility and Children's Aggression: A Longitudinal Study. Journal of Family Violence, 24(4), 213-220.
  • Colder, C. R., Lochman, J. E., & Wells, K. C. (1997). The moderating effects of children's fear and activity level on relations between parenting practices and childhood symptomatology. J Abnorm Child Psychol, 25(3), 251-263.
  • Duerr, H. P., Duerr-Aguilar, Y., Andritzky, W., Camps, A., Deegener, G., Dum, C., Godinho, F., Li, L., Rudolph, J., Schlottke, P., Hautzinger, M. (2014). Loss of Child Well-Being: A Concept for the Metrics of Neglect and Abuse Under Separation and Divorce. Child Indicators Research, epub 03 Dec 2014, Springer Verlag.
  • Edwards, A. L. (1983). Techniques of attitude scale construction (1st Irvington ed.). New York, N.Y.: Irvington Publishers.
  • Family Conflict Resolution Services. (2010). Risk assessment protocol to evaluate the risk of harm to children and youth caused by Hostile-Aggressive Parenting (HAP). Family Conflict Resolution Services.
  • Franck, K. L., & Buehler, C. (2007). A family process model of marital hostility, parental depressive affect, and early adolescent problem behavior: The roles of triangulation and parental warmth. Journal of Family Psychology, 21(4), 614-625.
  • Gordis, E. B., Margolin, G., & John, R. S. (1997). Marital aggression, observed parental hostility, and child behavior during triadic family interaction. Journal of Family Psychology, 11(1), 76-89.
  • Lesnikoberstein, M., Koers, A. J., & Cohen, L. (1995). Parental Hostility and Its Sources in Psychologically Abusive Mothers - a Test of the 3-Factor Theory. Child Abuse Negl, 19(1), 33-49.
  • Lodge, M. (1981). Magnitude scaling, quantitative measurement of opinions. Beverly Hills: Sage Publications.
  • Scaramella, L. V., & Conger, R. D. (2003). Intergenerational continuity of hostile parenting and its consequences: The moderating influence of children's negative emotional reactivity. Social Development, 12(3), 420-439.
  • Stover, C. S., Connell, C. M., Leve, L. D., Neiderhiser, J. M., Shaw, D. S., Scaramella, L. V., Conger, R., & Reiss, D. (2012). Fathering and mothering in the family system: linking marital hostility and aggression in adopted toddlers. Journal of Child Psychology and Psychiatry, 53(4), 401-409.
  • Streiner, D. L., & Norman, G. R. (2008). Health measurement scales: a practical guide to their development and use (4th ed.). Oxford ; New York: Oxford University Press.
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12 Ausblick

Die hier dargestellte Methode ermittelt Scores zur quantitativen Bewertung von Elternverhaltensweisen und erlaubt die Ableitung eines prozentualen Maßes, welches als Verlust von Kindeswohl interpretierbar ist. Bis zu diesem Punkt dient die hier dargestellte Methode der Bewertung einzelner Sachverhalte, hier in Form von Items formuliert. Für die Bewertung einer familiären Situation als Gesamtes ist es jedoch notwendig, die einzelnen Sachverhalte in ihrer Summe zu bewerten. Eine entsprechende Methode wird derzeit entwickelt und ist auf einer eigenen Seite verallgemeinernd dargestellt, siehe EbM-Methode.
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Zitation: Duerr HP et al 2015. Loss of Child Well-Being: A Concept for the Metrics of Neglect and Abuse Under Separation and Divorce. Child Indic Res 8: 867-885 (Publikation). Dieses Projekt wurde unterstützt durch das Bundesjustizministerium.
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