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Rating 2014:

KiMiss-Rating 2014

Ergebnis-Tabellen

Die Ergebnisse des Rating-Verfahrens werden im Folgenden aufgelistet. Eine vereinfachte Variante dieser Tabelle ist in Form der KiMiss-Liste verfügbar. Im Folgenden wurden die Items den elf Gruppen zugeordnet:

Übersicht

  1. Elternverhalten, das sich gegen das Kind richtet
  2. Elternverhalten, das sich gegen den anderen Elternteil richtet
  3. Kindesverhalten, das sich gegen einen Elternteil richtet
  4. Elternverhalten gegen Kontakt von Kind & anderem Elternteil
  5. Elternverhalten, das sich gegen die gemeinsame Sorge richtet
  6. Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil
  7. Justiz & Jugendamt
  8. Erziehungskompetenz eines Elternteils
  9. Finanzielles
  10. Vernachlässigung des Kindes
  11. Medizin & Gesundheit
Die nachfolgenden Items sind nach zunehmendem Verlust von Kindeswohl pro Gruppe geordnet. Die Häufigkeit, mit welcher Betroffene das Item in der KiMiss-Studie 2012 berichten, wird in ()-Klammern angegeben. Jeder Sachverhalt wird durch die folgenden Kenngrößen charakterisiert:
  1. Verlust von Kindeswohl: Der %-Wert gibt an, in welchem Verhältnis das Item zu einem vollständigen Verlust von Kindeswohl steht. Die einfachste Entscheidungsgrenze auf der Kindeswohl-Skala stellt ein Verlust von mehr als 50% dar, der in der Praxis meist der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil entspricht (siehe Überwiegender Verlust von Kindeswohl).
  2. 50% Referenzbereich , in [ ]-Klammern: Der Mehrheits-Entscheidung der Experten zufolge bewegt sich der Verlust von Kindeswohl zwischen den beiden in [ ]-Klammern angegebenen Werten.
  3. Referenzkategorie : Die Mehrheit der Experten würde den Sachverhalt des Items in der hier genannten Entscheidungskategorie behandeln, die sich aus dem 50% Referenzbereich ableitet.
  4. R-Score : Rating-Score aus welchem der Verlust von Kindeswohl abgeleitet wird.
  5. Gesamt-Rang: Rang des Items, wenn alle 151 Items nach zunehmendem Verlust von Kindeswohl geordnet werden.
Der 50% Referenzbereich bzw. die daraus abgeleitete Referenzkategorie sind als entscheidungsführend anzusehen: Familiengerichtliche oder sorgerechtliche Bewertungen sollten sich in diesem Bereich bewegen, weil sich eine Entscheidung außerhalb dieses Bereichs einer 3/4-Mehrheit von Experteneinschätzungen entgegenstellen würde. Der 50% Referenzbereich bestimmt die in der jeweils letzten Spalte aufgeführten Referenzkategorien , welche durch die Entscheidungskategorien definiert werden. Weitere Erklärungen finden sich in den übrigen Kapiteln des Methodenteils und im Glossar.

Hinweis: Möchte man die Summe des Kindeswohl-Verlusts aus mehreren Items bestimmen, so darf dies nicht durch direkte Addition der einzelnen Prozentwerte erfolgen (vgl. Algorithmus).

Elternverhalten, das sich gegen das Kind richtet

  • G001 (27.9%): Der Elternteil verweigert dem Kind die Mitnahme von Ausweisen oder Gutscheinen, von denen das Kind auch beim anderen Elternteil profitieren würde (z. B. Saisonpass für Skifahren, Freizeitparks, etc.).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 11% [0-23%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.4 [1.7-3.5]. Gesamt-Rang: 5 von 151.
  • G002 (20.3%): Der Elternteil nimmt ohne nachvollziehbaren Grund dem Kind ein Handy ab, das es vom anderen Elternteil erhalten hat, oder hindert das Kind daran, dieses bei sich zu führen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 17% [5-29%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 2.9 [2.0-4.2]. Gesamt-Rang: 13 von 151.
  • G003 (58.3%): Der Elternteil fragt das Kind aus und bringt es in eine Situation, in der sich das Kind durch die Art der Befragung und in seiner Beziehung zum anderen Elternteil bedrängt fühlt.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 17% [6-29%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 2.9 [2.1-4.2]. Gesamt-Rang: 14 von 151.
  • G004 (14.1%): Der Elternteil nimmt den Hörer nicht ab, wenn das Kind vom anderen Elternteil aus anruft, oder beantwortet Nachrichten nicht, die das Kind hinterlässt.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 18% [6-29%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.0 [2.1-4.2]. Gesamt-Rang: 19 von 151.
  • G005 (12.1%): Der Elternteil verweigert dem Kind, Geld von seinem Konto abzuheben, obwohl das Kind und der andere Elternteil dieses Geld für vernünftige und nachvollziehbare Zwecke verwenden wollen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 21% [6-36%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.3 [2.1-5.2]. Gesamt-Rang: 29 von 151.
  • G006 (27.9%): Der Elternteil verweigert dem Kind, Dinge mit zum anderen Elternteil zu nehmen (z. B. Lieblingsspielzeug), obwohl das Kind dies wünscht und es keine vernünftigen Gründe gibt, dies zu verweigern.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 21% [12-32%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.3 [2.5-4.6]. Gesamt-Rang: 30 von 151.
  • G007 (21.5%): Der Elternteil greift in die Beziehung des Kindes zu einem Halbgeschwister, zu einem Stiefgeschwister, oder zu einem anderen Kind ein, dessen Eltern mit dem anderen Elternteil befreundet sind.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 25% [10-39%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.7 [2.4-5.6]. Gesamt-Rang: 43 von 151.
  • G008 (22.5%): Der Elternteil legt während eines Telefongesprächs zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil den Hörer auf oder zwingt das Kind, dies zu tun.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 28% [16-41%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.1 [2.8-5.9]. Gesamt-Rang: 50 von 151.
  • G009 (43.1%): Der Elternteil verbietet dem Kind, oder entmutigt es, Bilder oder andere Erinnerungsstücke vom anderen Elternteil in seinem Zuhause zu haben, oder das Kind traut sich nicht, solche Dinge zu haben.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 29% [13-44%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.1 [2.6-6.6]. Gesamt-Rang: 53 von 151.
  • G010 (29.9%): Der Elternteil fängt Post oder Emails vom anderen Elternteil, von anderen Familienangehörigen oder Freunden an ein Kind ab, oder liest diese heimlich, ohne dass das Kind diese vorher lesen konnte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 30% [15-44%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.3 [2.8-6.6]. Gesamt-Rang: 57 von 151.
  • G011 (19.6%): Der Elternteil versucht, Uneinigkeiten und Missstimmungen zwischen Geschwistern zu fördern, um solche Geschwister, die dem Elternteil nicht geneigt sind, zu isolieren.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 32% [19-43%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.5 [3.1-6.4]. Gesamt-Rang: 69 von 151.
  • G012 (52.2%): Der Elternteil verweigert dem Kind die Bitte, zusätzliche Zeit beim anderen Elternteil zu verbringen, in einer Situation, wo das Kind sich weniger als 50% der Jahreszeit beim anderen Elternteil aufhält.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 34% [19-48%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.8 [3.1-7.4]. Gesamt-Rang: 74 von 151.
  • G013 (5.6%): Der Elternteil hat Vorwürfe der Körperverletzung oder des Missbrauches gegen das eigene Kind gerichtet, oder hat die Polizei oder das Jugendamt um Maßnahmen gegen das Kind gebeten, ohne vorher den Versuch zu unternehmen, den anderen Elternteil in dieses Vorgehen einzubinden.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 42% [33-50%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.1 [4.8-7.9]. Gesamt-Rang: 95 von 151.
  • G014 (9.4%): Der Elternteil zerstört in einer Art Vandalismus Dinge, die dem Kind gehören.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 45% [28-61%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.7 [4.1-10.8]. Gesamt-Rang: 109 von 151.
  • G015 (2.4%): Der Elternteil verhinderte die Anmeldung oder Zulassung eines über 10-jährigen Kindes an einer neuen Schule nachdem das Kind zum anderen Elternteil flüchtete, um nach eigenem Wunsch beim anderen Elternteil zu leben.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 49% [39-60%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 7.7 [5.7-10.6]. Gesamt-Rang: 114 von 151.
  • G016 (24.3%): Der Elternteil droht einem Kind nach einer Auseinandersetzung, es von zuhause auszustoßen, oder dass es beim anderen Elternteil leben solle, oder dass es in ein Heim gebracht werde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 49% [36-61%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 7.7 [5.2-10.8]. Gesamt-Rang: 115 von 151.
  • G017 (31.7%): Der Elternteil hat das Kind durch Drohung oder Einschüchterung nachweislich dazu gebracht, gegenüber Behörden oder Professionen falsche oder irreführende Aussagen zu machen, oder hat derlei nachweislich versucht.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 50% [38-63%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 7.9 [5.4-11.6]. Gesamt-Rang: 118 von 151.
  • G018 (24.9%): Der Elternteil wollte das Kind durch Strafen oder Repressalien zum Stillschweigen bringen, damit es Dritten gegenüber nicht die Wahrheit berichte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 57% [38-74%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 9.6 [5.4-16.3]. Gesamt-Rang: 127 von 151.
  • G019 (26.6%): Der Elternteil droht dem Kind, erniedrigt, kritisiert oder schlägt es, wenn es zusätzliche Zeit beim anderen Elternteil verbringen will, wenn es Präferenzen zum anderen Elternteil hin äußert oder wenn es bei diesem leben will.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 62% [46-78%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 11.2 [6.9-18.1]. Gesamt-Rang: 134 von 151.
  • G020 (10.8%): Der Elternteil hat das Kind gegen seinen Willen und unter Einsatz eines Schlosses oder einer anderen mechanischen Vorrichtung eingesperrt, um das Kind zu bestrafen, es von einem Telefonkontakt mit dem anderen Elternteil abzuhalten, oder um seine Flucht zum anderen Elternteil zu verhindern.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 76% [58-93%]. Referenzkategorie 3/4. R-Score: 16.9 [9.9-28.9]. Gesamt-Rang: 144 von 151.
  • G021 (2.5%): Der Elternteil hat gedroht, ein Kind umzubringen, ihm zu schaden, oder mit einer Waffe gegen es vorzugehen, oder ist einem Kind gegenüber, das er versorgt (einschließlich Stiefkinder) körperlich gewalttätig geworden oder hat es sexuell missbraucht, und es gibt handfeste Hinweise oder Zeugenaussagen für die Richtigkeit dieser Behauptungen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 115% [112-118%]. Referenzkategorie 5. R-Score: 55 [51-61]. Gesamt-Rang: 151 von 151.
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Elternverhalten, das sich gegen den anderen Elternteil richtet

  • G022 (28.9%): Der Elternteil drängt sich während Umgangszeiten -telefonisch oder in Person- in unverhältnismäßigem Maße dem anderen Elternteil und dem Kind auf.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 17% [1-31%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.9 [1.8-4.5]. Gesamt-Rang: 15 von 151.
  • G023 (15.2%): Der Elternteil hat noch in Zeiten des Zusammenlebens das Kind für mindestens eine Übernachtung von Zuhause weggenommen, ohne den anderen Elternteil über den Verbleib des Kindes zu informieren.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 17% [5-29%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.9 [2.0-4.1]. Gesamt-Rang: 16 von 151.
  • G024 (21.5%): Der Elternteil entwendet – hinter dem Rücken des anderen Elternteils aber für das Kind merklich – Dinge des gemeinsamen Hausstandes und überführt sie dauerhaft in den eigenen Haushalt (z. B. Möbel, Vorrichtungen, Bilder, etc.).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 22% [13-31%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.4 [2.6-4.4]. Gesamt-Rang: 32 von 151.
  • G025 (54.4%): Der Elternteil beteiligt sich an Umgangsterminen nicht am Holen und Bringen des Kindes, obwohl die räumliche Trennung der Eltern maßgeblich durch den Elternteil verursacht oder erzwungen worden war.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 24% [10-36%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.6 [2.4-5.2]. Gesamt-Rang: 40 von 151.
  • G026 (36.2%): Der Elternteil unterschlägt private emails zwischen dem anderen Elternteil und Dritten, oder versucht, diese in einem Gerichtsverfahren zu verwenden, oder stellt sie dem Kind, Familienangehörigen oder Freunden zur Verfügung, ohne dass es dem Schutz des Kindes dienen würde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 26% [8-43%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.8 [2.2-6.4]. Gesamt-Rang: 46 von 151.
  • G027 (28.9%): Der Elternteil hat Briefe oder emails mit falschen oder irreführenden Informationen an Freunde oder Familienangehörige des anderen Elternteils geschickt durch welche der andere Elternteil verunglimpft werden soll.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 27% [15-40%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.9 [2.8-5.8]. Gesamt-Rang: 48 von 151.
  • G028 (35.3%): Andere Familienmitglieder des Elternteils (z. B. Großeltern, Tanten oder Onkel des Kindes) richten Handgreiflichkeiten oder verbale Attacken gegen den anderen Elternteil oder sind dem anderen Elternteil gegenüber anderweitig aggressiv.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 28% [20-36%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.0 [3.2-5.1]. Gesamt-Rang: 49 von 151.
  • G029 (18.4%): Der Elternteil hat, oder hat versucht, Mitglieder der eigenen Familie für betreuten Umgang zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind zu engagieren, dies entgegen der Wünsche des anderen Elternteils oder des Kindes.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 32% [23-40%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.5 [3.5-5.8]. Gesamt-Rang: 67 von 151.
  • G030 (19.5%): Der Elternteil droht dem anderen Elternteil, mit dem Kind in eine Gegend umzuziehen, die den bestehenden Kontakt zum Kind erschwert, wenn sich der andere Elternteil nicht seinen Wünschen entsprechend verhalte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 32% [19-47%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.6 [3.1-7.1]. Gesamt-Rang: 72 von 151.
  • G031 (56.4%): Der Elternteil verleumdet den anderen Elternteil in Anwesenheit des Kindes, oder ist dem anderen Elternteil gegenüber aggressiv in Anwesenheit des Kindes.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 34% [24-44%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.8 [3.5-6.6]. Gesamt-Rang: 75 von 151.
  • G032 (15.5%): Der Elternteil belästigt den anderen Elternteil telefonisch in exzessivem Maße (nächtliche Anrufe, mehrmaliges Auflegen, Beschimpfungen, o. ä.) während sich das Kind beim anderen Elternteil aufhält.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 36% [28-45%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.2 [4.1-6.7]. Gesamt-Rang: 83 von 151.
  • G033 (22.8%): Der Elternteil ruft bei geringfügigen Vorkommnissen oder Missverständnissen unter Familienangehörigen oder Kindern die Polizei mit der Bitte um Eingreifen, und es entsteht der Eindruck, dass hiermit lediglich der andere Elternteil belastet oder in Schwierigkeiten gebracht werden soll.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 38% [25-51%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.4 [3.7-8.0]. Gesamt-Rang: 87 von 151.
  • G034 (27.1%): Der Elternteil zerstört Bilder des anderen Elternteils, wirft sie weg oder entfernt sie aus Alben, selbst dann, wenn die Bilder im Besitz des Kindes sind.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 41% [32-50%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.0 [4.6-7.8]. Gesamt-Rang: 93 von 151.
  • G035 (24.4%): Der Elternteil droht, die Polizei zu rufen und dem anderen Elternteil Belästigung vorzuwerfen, wenn der anderen Elternteil versuche, das Kind anzurufen, dies sogar dann, wenn das Kind den Wunsch äußerte, mit dem anderen Elternteil zu sprechen und eine offensichtliche Gefährdung des Kindes dadurch nicht vorliegt.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 43% [31-55%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.3 [4.5-9.2]. Gesamt-Rang: 100 von 151.
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Kindverhalten, das sich gegen einen Elternteil richtet

  • G036 (12.8%): Das Kind hat Dritten gegenüber nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht, dass es Misstrauen und/oder Abneigung gegenüber Familienangehörigen des Elternteils empfinde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 24% [11-39%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.6 [2.5-5.7]. Gesamt-Rang: 39 von 151.
  • G037 (18.6%): Das Kind hat Dritten gegenüber nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht, dass es Angst vor dem Elternteil habe, oder eine starke Abneigung gegenüber dem Freund/der Freundin des Elternteils habe.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 38% [25-50%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.4 [3.7-7.9]. Gesamt-Rang: 85 von 151.
  • G038 (5.6%): Das Kind ist vom Zuhause des Elternteils davongelaufen oder widersetzte sich einer bestehenden Umgangsregelung, um Zeit mit dem anderen Elternteil oder anderen Familienangehörigen zu verbringen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 44% [30-60%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.6 [4.3-10.5]. Gesamt-Rang: 105 von 151.
  • G039 (5.3%): Das Kind hat Dritten gegenüber berichtet, dass es zugegen gewesen sei, als der Elternteil den anderen Elternteil körperlich angegriffen habe.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 44% [35-55%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.6 [5.0-9.0]. Gesamt-Rang: 106 von 151.
  • G040 (14.3%): Das Kind hat Dritten gegenüber nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht, dass es mit dem Elternteil nicht leben oder weniger Zeit mit dem Elternteil verbringen wolle.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 44% [33-58%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.6 [4.7-9.9]. Gesamt-Rang: 108 von 151.
  • G041 (10.3%): Das Kind hat Dritten gegenüber nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht, dass es den Elternteil, bei dem es vorwiegend lebt, nicht mag oder Angst vor diesem hat.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 45% [32-60%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.9 [4.6-10.8]. Gesamt-Rang: 111 von 151.
  • G042 (17.9%): Das Kind hat Dritten gegenüber geäußert, dass es Repressalien durch den Elternteil oder durch Personen im Umfeld des Elternteils befürchte, wenn es wahrheitsgemäße Angaben mache.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 48% [36-60%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 7.3 [5.2-10.8]. Gesamt-Rang: 112 von 151.
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Elternverhalten, das sich gegen den Kontakt zwischen Kind und anderem Elternteil richtet

  • G043 (26.2%): Der Elternteil sagt dem Kind, es könne an Kursen oder Veranstaltungen nicht teilnehmen, da es zu dieser Zeit beim anderen Elternteil sei.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 12% [0-24%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.5 [1.7-3.6]. Gesamt-Rang: 7 von 151.
  • G044 (29.7%): Der Elternteil versucht, das Kind durch Geschenke o. ä. abzuwerben, damit es zu den vereinbarten Zeiten nicht mehr zum anderen Elternteil wolle.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 21% [1-39%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.3 [1.8-5.7]. Gesamt-Rang: 28 von 151.
  • G045 (15.3%): Der Elternteil hat das Kind unter Angabe von falschen oder nichtigen Gründen zu einer Rückkehr genötigt, während es sich beim anderen Elternteil aufhielt.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 23% [7-37%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.5 [2.2-5.4]. Gesamt-Rang: 34 von 151.
  • G046 (70.3%): Der Elternteil verhält sich unkooperativ oder behindernd, wenn anstehende Umgangs- und Ferienregelungen vernünftig und zeitnah geregelt werden sollen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 24% [10-36%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.6 [2.4-5.1]. Gesamt-Rang: 38 von 151.
  • G047 (23.8%): Der Elternteil versucht Umgangszeiten einzuschränken mittels der Behauptung, das Kind könne sich beim anderen Elternteil aktuell mit Krankheiten anstecken.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 29% [11-46%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 4.2 [2.4-6.9]. Gesamt-Rang: 56 von 151.
  • G048 (34.0%): Der Elternteil sagt dem Kind, dass man seinem Wunsch nach kleineren oder vorübergehenden Abänderungen einer Umgangsregelung nicht nachkommen könne, weil nur ein Gericht dies könne.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 31% [20-41%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.4 [3.2-6.1]. Gesamt-Rang: 62 von 151.
  • G049 (75.0%): Der Elternteil ist unkooperativ, verursacht unnötige Konflikte oder Verzögerungen, oder behindert die Begegnung zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind bei besonderen, familiären Anlässen wie Geburtstag, Heirat, Beerdigung, Muttertag, Vatertag o. ä.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 31% [21-41%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.5 [3.3-6.0]. Gesamt-Rang: 66 von 151.
  • G050 (43.2%): Der Elternteil arrangiert einseitig, ohne den anderen Elternteil mit einzubeziehen, Unternehmungen oder Ereignisse für das Kind für Zeiten, in denen das Kind beim anderen Elternteil wäre.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 32% [20-43%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.5 [3.1-6.4]. Gesamt-Rang: 68 von 151.
  • G051 (24.2%): Der Elternteil versäumt grundlos, das Kind zu einem betreuten Umgangstermin zu bringen, der Teil einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Entscheidung ist.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 42% [30-54%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.1 [4.3-8.9]. Gesamt-Rang: 94 von 151.
  • G052 (21.5%): Der Elternteil verweigert dem anderen Elternteil Kontakt mit dem Kind, weil der andere Elternteil zu wenig oder keinen Unterhalt leiste.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 43% [32-55%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.4 [4.6-9.2]. Gesamt-Rang: 102 von 151.
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Elternverhalten, das sich gegen eine gemeinsame Sorge richtet

  • G053 ( 2.5%): Der Elternteil hat während einer einvernehmlich bestehenden Elternschaft ein anderes Kind im Rahmen einer anderen Partnerschaft gezeugt.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 0% [0-11%]. Referenzkategorie 0/1. R-Score: 1.7 [1.7-2.4]. Gesamt-Rang: 1 von 151.
  • G054 (81.9%): Der Elternteil informiert den anderen Elternteil nicht über wichtige Ereignisse wie Schulveranstaltungen, geänderter Stundenplan, etc.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 9% [0-22%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.3 [1.7-3.3]. Gesamt-Rang: 2 von 151.
  • G055 (41.7%): Der Elternteil richtet telefonische Grüße des anderen Elternteils an das Kind nicht angemessen und zeitnah aus.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 9% [0-21%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.3 [1.7-3.2]. Gesamt-Rang: 3 von 151.
  • G056 (51.2%): Der Elternteil verlangt, dass der andere Elternteil das Kind exakt zu der vereinbarten Zeit zurückbringen müsse, befolgt selbst jedoch nicht die gleichen Regeln, oder kompensiert durch Verspätungen entstandene Fehlzeiten unverhältnismäßig.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 11% [0-23%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.4 [1.7-3.5]. Gesamt-Rang: 6 von 151.
  • G057 (48.5%): Der Elternteil hält wichtige und relevante Kontaktdaten wie Adresse oder Telefonnummern zurück, und ist dann für andere, auch für den anderen Elternteil, nur schwer erreichbar.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 18% [2-33%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 3.0 [1.9-4.6]. Gesamt-Rang: 17 von 151.
  • G058 (72.5%): Der Elternteil verhindert oder verweigert Korrespondenz in Angelegenheiten, die das Kind oder die Familie betreffen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 19% [9-28%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.1 [2.3-4.0]. Gesamt-Rang: 21 von 151.
  • G059 (52.9%): Der Elternteil grenzt den anderen Elternteil von der Mitwirkung bei außerschulischen Aktivitäten des Kindes aus, z. B. wenn der andere Elternteil eine Rolle als Fahrer, Trainer, oder eine anderweitige Funktion übernehmen möchte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 19% [7-30%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.1 [2.2-4.2]. Gesamt-Rang: 23 von 151.
  • G060 (27.6%): Der Elternteil verhindert, dass das Kind in Schulzeiten die Mittagspause gemeinsam mit dem anderen Elternteil verbringen kann, oder sagt dem Kind, dass dies nicht erlaubt sei.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 22% [14-31%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.4 [2.7-4.5]. Gesamt-Rang: 33 von 151.
  • G061 (61.7%): Der Elternteil untergräbt ohne gerechtfertigte Gründe Versuche des anderen Elternteils, medizinische oder schulische Informationen über das Kind von zuständigen Personen oder Einrichtungen zu bekommen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 23% [6-39%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.5 [2.1-5.7]. Gesamt-Rang: 35 von 151.
  • G062 (55.1%): Der Elternteil verhindert, dass der andere Elternteil oder Angehörige an besonderen Schulereignissen teilnehmen können, an denen das Kind beteiligt ist, wie z. B. Preisverleihungen oder Aufführungen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 23% [8-39%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.5 [2.2-5.6]. Gesamt-Rang: 36 von 151.
  • G063 (54.8%): Der Elternteil gibt Kontaktdaten des anderen Elternteils und seiner Familie nicht, falsch oder ungeeignet an die Schule weiter, was eine Benachrichtigung des anderen Elternteils bei einem Notfall erschweren würde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 25% [16-35%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.7 [2.8-5.0]. Gesamt-Rang: 44 von 151.
  • G064 (37.8%): Der Elternteil verhindert, dass das Kind an Kursen oder Veranstaltungen beim anderen Elternteil teilnehmen kann.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 28% [19-40%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.1 [3.1-5.8]. Gesamt-Rang: 52 von 151.
  • G065 (66.4%): Der Elternteil lehnt professionelle Unterstützung oder die Vermittlung durch Mediatoren oder andere Berater ab, die Eltern in der Kommunikation und in der Ausübung der gemeinsamen Sorge unterstützen können.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 30% [18-41%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.3 [3.0-6.1]. Gesamt-Rang: 58 von 151.
  • G066 (48.0%): Der Elternteil nimmt das Telefon vom Netz und unterbindet alternative Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Handy), was dann den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil verhindert.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 31% [17-43%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.4 [2.9-6.5]. Gesamt-Rang: 61 von 151.
  • G067 (60.5%): Der Elternteil überträgt einseitig und anhaltend Betreuungszeiten an andere Personen oder Einrichtungen, ungeachtet der Wünsche des Kindes oder der Verfügbarkeit und Bereitschaft des anderen Elternteils.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 32% [21-43%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.6 [3.3-6.4]. Gesamt-Rang: 71 von 151.
  • G068 (31.6%): Der Elternteil verweigert die Herausgabe von Ausweisdokumenten, um dem anderen Elternteil einen Urlaub oder eine Reise mit dem Kind zu erschweren, oder der Elternteil verhindert grundlos die Eintragung des Kindes in Ausweispapiere des anderen Elternteils.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 35% [26-44%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.1 [3.8-6.6]. Gesamt-Rang: 80 von 151.
  • G069 (10.7%): Der Elternteil hat entgegen des Wunsches des anderen Elternteils oder des Kindes versucht, die Konfession des Kindes zu ändern oder es in eine besondere, religiöse Gruppierung oder Sekte zu drängen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 36% [24-49%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.2 [3.6-7.6]. Gesamt-Rang: 82 von 151.
  • G070 (80.8%): Der Elternteil verweigert jede Form einer fairen und gleichberechtigten Verteilung der Elternrollen und gibt solchen Überlegungen nicht einmal die Gelegenheit einer übergangsweisen Erprobung, wenn dies vom anderen Elternteil und dem Kind gewünscht wird.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 38% [24-53%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 5.5 [3.6-8.7]. Gesamt-Rang: 88 von 151.
  • G071 ( 6.2%): Der Elternteil ändert den Namen des Kindes, oder versucht, den Namen des über 1-jährigen Kindes zu ändern, dies entgegen der Wünsche des anderen Elternteils.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 41% [28-53%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 5.9 [4.0-8.5]. Gesamt-Rang: 92 von 151.
  • G072 (24.4%): Der Elternteil weigert sich, Inhalte eines Gerichtsbeschlusses einvernehmlich anzupassen, wenn sich die Lebensumstände des Kindes offensichtlich verändern (z. B. wenn das Kind zum anderen Elternteil gezogen ist, es eigene Interessen verfolgen will, es eine Berufstätigkeit aufgenommen hat, etc.).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 44% [32-56%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.6 [4.6-9.3]. Gesamt-Rang: 107 von 151.
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Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil

  • G073 (66.5%): Der Elternteil fördert einen gesunden und alters-entsprechenden Telefonkontakt zwischen dem Kind und Angehörigen des anderen Elternteils nicht, oder behindert solche Kontaktmöglichkeiten.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 18% [6-31%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.0 [2.1-4.5]. Gesamt-Rang: 20 von 151.
  • G074 (62.7%): Der Elternteil fördert einen gesunden und alters-entsprechenden Telefonkontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil nicht, und trifft Maßnahmen, durch welche die Kommunikation zwischen beiden behindert wird.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 24% [14-36%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.6 [2.6-5.2]. Gesamt-Rang: 37 von 151.
  • G075 (35.3%): Der Elternteil bringt dem Kind gegenüber in verachtender oder abschätziger Weise zum Ausdruck, dass dessen Verhalten an den anderen Elternteil erinnere.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 26% [15-39%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.8 [2.8-5.6]. Gesamt-Rang: 45 von 151.
  • G076 (28.4%): Das Kind hat eine starke Abneigung gegenüber dem anderen Elternteil geäußert und kann widerspruchsfreie oder nachvollziehbare Gründe hierfür nicht angeben.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 28% [11-46%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 4.1 [2.4-7.0]. Gesamt-Rang: 51 von 151.
  • G077 (50.2%): Der Elternteil ermuntert das Kind, sich der Autorität des anderen Elternteils zu widersetzen oder Dinge zu tun, welche der andere Elternteil aus nachvollziehbaren Gründen für nicht geeignet hält im Hinblick auf das Alter oder den Entwicklungsstand des Kindes (Permissive Erziehung).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 31% [16-46%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 4.4 [2.8-7.0]. Gesamt-Rang: 60 von 151.
  • G078 (32.7%): Der Elternteil bietet dem Kind Geld oder andere Anreize, damit es nicht beim anderen Elternteil lebe.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 35% [21-48%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.0 [3.3-7.5]. Gesamt-Rang: 77 von 151.
  • G079 (20.6%): Der Elternteil instruiert ein Kind, ein anderes Kind (meist Geschwister) davon abzuhalten, mit dem anderen Elternteil zu telefonieren oder bei dem anderen Elternteil zu sein, während es keine vernünftigen Gründe gibt, das Kind diesbezüglich auszugrenzen oder es in seinen Rechten und Wünschen auf diese Weise zu beschränken (Geschwister-Entfremdung).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 37% [28-47%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.4 [4.0-7.2]. Gesamt-Rang: 84 von 151.
  • G080 (40.7%): Der Elternteil hat das Kind darin unterstützt, den Kontakt mit dem anderen Elternteil wegen geringfügiger Angelegenheiten oder Meinungsverschiedenheiten abzubrechen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 38% [22-54%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 5.4 [3.3-8.9]. Gesamt-Rang: 86 von 151.
  • G081 (35.0%): Der Elternteil ermutigt ein Kind, sich gemeinsam mit falschen Beschuldigungen gegen den anderen Elternteil zu stellen, um so eine Art Tatsachenerhärtung zu schaffen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 40% [29-51%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 5.8 [4.1-8.2]. Gesamt-Rang: 90 von 151.
  • G082 (28.3%): Der Elternteil sagt dem Kind, dass der andere Elternteil es nicht liebe oder der andere Elternteil nicht gewollt habe, dass es auf die Welt komme.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 41% [29-52%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 5.9 [4.2-8.4]. Gesamt-Rang: 91 von 151.
  • G083 (33.8%): Ein Kind des Elternteils hat keine Beziehung mehr oder verweigert Kontakt zum anderen Elternteil, und es entsteht der Eindruck, dass dies mit einer Entfremdung des Kindes zusammen hängt.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 42% [27-58%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.2 [3.9-10.0]. Gesamt-Rang: 96 von 151.
  • G084 (15.1%): Der Elternteil ermutigt oder unterstützt das Kind, dem anderen Elternteil einen gemeinen oder bösartigen Brief oder eine entsprechende Zeichnung zukommen zu lassen, wodurch der andere Elternteil verletzt oder erpresst werden soll.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 42% [30-55%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.2 [4.3-9.2]. Gesamt-Rang: 98 von 151.
  • G085 (11.0%): Der Elternteil ist ohne nachvollziehbare Gründe mit dem Kind von einem Zuhause geflohen, welches das Kind zu diesem Zeitpunkt mit dem anderen Elternteil teilte, mit dem Ergebnis, dass das Kind derzeit einen anderen Wohnsitz hat und seine Beziehung zum anderen Elternteil oder zu anderen Familienmitgliedern beeinträchtigt ist.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 56% [49-65%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 9.5 [7.7-12.3]. Gesamt-Rang: 126 von 151.
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Justiz & Jugendamt

  • G086 (2.9%): Der Elternteil hatte während eines laufenden, familiengerichtlichen Verfahrens eine intime Beziehung mit dem beauftragten Rechtsanwalt / der beauftragten Rechtsanwältin, oder lebte mit diesem / dieser zusammen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 11% [0-27%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.4 [1.7-3.9]. Gesamt-Rang: 4 von 151.
  • G087 (24.0%): Der Elternteil hat andere über verfahrensrelevante Lebens- bzw. Wohnverhältnisse mit einem Intimpartner hinweggetäuscht, oder vorsätzlicherweise behauptet, dass solche nicht existierten.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 20% [6-32%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.2 [2.1-4.6]. Gesamt-Rang: 26 von 151.
  • G088 (33.3%): Der Elternteil hat Gerichtsverfahren durch absichtliches Korrumpieren der Aktenlage gestört (z. B. Verfahrens-Verschleppung).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 29% [15-42%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 4.2 [2.7-6.2]. Gesamt-Rang: 55 von 151.
  • G089 (56.2%): Der Elternteil beschuldigt den anderen Elternteil in Gerichtsdokumenten wegen nicht gesetzeswidriger Aktivitäten, welche den anderen Elternteil bei Gericht in ein schlechtes Licht rücken oder in eine Rechtfertigungslage abdrängen sollen (sog. „Nebelbomben werfen“).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 30% [18-42%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.3 [3.0-6.2]. Gesamt-Rang: 59 von 151.
  • G090 (7.1%): Der Elternteil hat der Einsichtnahme in polizeiliche Akten nicht zugestimmt, mit deren Hilfe der andere Elternteil Behauptungen über Gewalt, kriminelle Aktivitäten, o. ä. widerlegen könnte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 31% [13-47%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.4 [2.6-7.2]. Gesamt-Rang: 63 von 151.
  • G091 (41.8%): Der Elternteil versuchte, andere Personen zu Falschbeschuldigungen gegen den anderen Elternteil zu bewegen, um Rechte oder Freiheiten des Kindes oder des anderen Elternteils zu verwirken.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 34% [26-42%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.9 [3.8-6.2]. Gesamt-Rang: 76 von 151.
  • G092 (54.8%): Der Elternteil verletzt wiederholt tragende Bestandteile einer gerichtlichen oder einvernehmlichen Umgangsregelung, was dazu führte, dass Umgangszeiten mit dem anderen Elternteil reduziert wurden, wobei keine stichhaltigen Gründe dafür vorliegen, dass dies im besten Interesse des Kindes gewesen wäre.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 44% [36-51%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.5 [5.2-8.0]. Gesamt-Rang: 103 von 151.
  • G093 (32.1%): Der Elternteil beschuldigte den anderen Elternteil des sexuellen Missbrauchs oder der körperlichen Gewalt gegen das Kind, ohne dass es hierfür erkennbare Hinweise gab.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 44% [33-55%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.5 [4.7-9.2]. Gesamt-Rang: 104 von 151.
  • G094 (26.3%): Der Elternteil hat in Umgangs- oder Sorgerechtsangelegenheiten versucht, Verfahrensbeteiligte (Jugendamt, Gericht, Verfahrenspfleger, etc.) für eigene Interessen zu bestechen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 49% [35-63%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 7.6 [5.0-11.7]. Gesamt-Rang: 113 von 151.
  • G095 (13.0%): Der Elternteil hat die Entziehung des Kindes oder Kontaktverweigerung benutzt, um den anderen Elternteil zum Unterschreiben von gerichtsrelevanten Akten zu nötigen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 50% [37-61%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 7.8 [5.3-10.8]. Gesamt-Rang: 117 von 151.
  • G096 (21.7%): Der Elternteil erzwingt (gerichtlich oder anderweitig), betreuten Umgang zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind, wobei die Notwendigkeit hierfür hochfraglich erscheint oder den altersgemäßen Wünschen des Kindes widerspricht.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 54% [45-65%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 8.9 [6.7-12.3]. Gesamt-Rang: 122 von 151.
  • G097 (19.7%): Der Elternteil beschuldigte den anderen Elternteil des sexuellen Missbrauchs oder der körperlichen Gewalt gegen das Kind, was sich im Rahmen von polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen jedoch als Falschbeschuldigung herausstellte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 55% [45-64%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 9.1 [6.8-11.8]. Gesamt-Rang: 123 von 151.
  • G098 (6.0%): Über den Elternteil existiert aufgrund der Notwendigkeit behördlichen Einschreitens eine Akte wegen Vernachlässigung eines Kindes.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 56% [44-67%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 9.4 [6.5-13.2]. Gesamt-Rang: 125 von 151.
  • G099 (62.5%): Der Elternteil versuchte nachweislich durch Täuschung, durch Lügen oder durch vorsätzliches Verschweigen, ein familiengerichtliches Verfahren zu beeinflussen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 57% [46-67%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 9.6 [7.0-13.0]. Gesamt-Rang: 128 von 151.
  • G100 (17.0%): Der Elternteil ist mit dem Kind in ein anderes Land, oder in eine Region mit anderer Gerichtszuständigkeit verzogen, ohne den anderen Elternteil dies wissen zu lassen und ohne hierfür eine gerichtliche Erlaubnis eingeholt zu haben. Dies ist auch zu bejahen, wenn das Kind wieder zurückgebracht wurde oder es aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder Vereinbarung wieder Kontakt zum anderen Elternteil hat.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 60% [51-68%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 10.5 [8.2-13.4]. Gesamt-Rang: 130 von 151.
  • G101 (4.3%): Der Elternteil hat Personen in Kontakt zum Kind gebracht, die aufgrund früheren Verschuldens einer körperlichen oder seelischen Gefährdung eines Kindes und infolge einer einvernehmlichen Vereinbarung oder einer Gerichtsentscheidung vom Umgang mit dem Kind explizit ausgeschlossen wurden.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 71% [56-86%]. Referenzkategorie 3/4. R-Score: 14.8 [9.3-23.2]. Gesamt-Rang: 141 von 151.
  • G102 (2.3%): Das Kind berichtete von körperlichen oder sexuellen Übergriffen, die von Stiefgeschwistern oder von Kindern des Partners / der Partnerin des Elternteils ausgingen, und der Elternteil hat nichts unternommen, was man zur Aufklärung der Vorfälle erwarten darf.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 88% [73-105%]. Referenzkategorie 4. R-Score: 25 [16-41]. Gesamt-Rang: 146 von 151.
  • G103 (5.0%): Das Kind berichtete von körperlichen oder sexuellen Übergriffen, die von einem Bekannten oder Partner des Elternteils ausgingen, während der Elternteil die Beziehung mit dieser Person weiterführt, oder nichts unternommen hat, was man zur Aufklärung der Vorfälle erwarten darf.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 93% [83-103%]. Referenzkategorie 4. R-Score: 28 [21-39]. Gesamt-Rang: 147 von 151.
  • G104 (1.8%): Der Elternteil hat das Kind in Kontakt mit einer Person gebracht, welche sexuellen Kindesmissbrauch bereits begangen hat, oder der Elternteil hat versucht, dies im Rahmen von Ermittlungen zu verheimlichen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 95% [85-105%]. Referenzkategorie 4. R-Score: 30 [23-41]. Gesamt-Rang: 148 von 151.
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Erziehungskompetenz

  • G105 (23.8%): Der Elternteil war in Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten gegen Depressionen oder stressbedingte psychische Erkrankungen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 16% [2-31%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 2.8 [1.9-4.4]. Gesamt-Rang: 12 von 151.
  • G106 (48.0%): Der Elternteil ist als Kind selbst in einem Zuhause aufgewachsen, in dem es sexuell, körperlich oder emotional missbraucht wurde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 29% [11-47%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 4.2 [2.4-7.3]. Gesamt-Rang: 54 von 151.
  • G107 (1.6%): Der Elternteil hat in der Vergangenheit Vaterschaftsbetrug begangen oder sich daran beteiligt, mit dem Ergebnis, dass ein Mann, der nicht der biologische Vater des Kindes ist, als der leibliche Vater festgestellt wurde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 35% [19-50%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.0 [3.1-7.9]. Gesamt-Rang: 78 von 151.
  • G108 (30.9%): Der Elternteil zeigt dem Kind Gerichtsdokumente, die dem Entwicklungsstand des Kindes nicht angemessen sind.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 35% [28-42%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.0 [4.1-6.3]. Gesamt-Rang: 79 von 151.
  • G109 (16.8%): Der Elternteil zeigt obsessive oder zwanghafte Neigungen gegenüber dem Kind (z. B.: Kind muss in Abwesenheit finanzieller Zwänge second hand Kleidung tragen, Familienmitglieder müssen Badewasser teilen, andere übermäßige Einschränkungen bei der Nutzung von Wasser oder Toilettenartikeln, etc.).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 35% [21-50%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 5.1 [3.3-7.8]. Gesamt-Rang: 81 von 151.
  • G110 (10.9%): Der Elternteil pflegt oder fördert ein Umfeld, das ein minderjähriges Kind zu verfrühter Sexual-Praxis ermuntert oder eine solche leichtfertig duldet, so dass das Kind vorreif Vater bzw. Mutter werden könnte (Permissive Erziehung).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 60% [39-80%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 10.5 [5.7-19.2]. Gesamt-Rang: 131 von 151.
  • G111 (1.5%): Der Elternteil hat unter Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall verursacht, während sich das Kind im Fahrzeug befand.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 62% [35-86%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 11.3 [5.0-23.3]. Gesamt-Rang: 135 von 151.
  • G112 (16.7%): Der Elternteil erscheint unfähig oder unwillig, dem Kind vernünftige Grenzen im Hinblick auf Sex, Drogen, Rauchen, Waffen oder andere Einflüsse oder Verhaltensweisen zu setzen, welche die Gesellschaft als potenziell schädlich oder negativ für ein Kind hält.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 63% [44-83%]. Referenzkategorie 3/4. R-Score: 11.6 [6.5-20.9]. Gesamt-Rang: 136 von 151.
  • G113 (1.5%): Der Elternteil ist oder war im illegalen Besitz von genehmigungspflichtigen Waffen oder explosiven Stoffen, und es gibt Hinweise darauf, dass der Elternteil diese für illegale Zwecke nutzte oder nutzen wollte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 63% [48-79%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 11.6 [7.3-18.6]. Gesamt-Rang: 137 von 151.
  • G114 (3.9%): Der Elternteil hat das Kind zur Begehung von Straftaten wie Ladendiebstahl, Diebstahl, oder Betrug ermuntert, oder hat solche Straftaten geduldet.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 65% [52-80%]. Referenzkategorie 3/4. R-Score: 12.3 [8.3-19.1]. Gesamt-Rang: 138 von 151.
  • G115 (2.9%): Der Elternteil wurde unter Drogeneinfluss stehend oder mit einer Alkoholvergiftung vorgefunden, während er für das Kind zu sorgen hatte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 75% [52-100%]. Referenzkategorie 3/4. R-Score: 16.7 [8.3-35.8]. Gesamt-Rang: 142 von 151.
  • G116 (9.6%): Der Elternteil hat einen Suizidversuch unternommen oder angedroht, während er für ein Kind zu sorgen hatte.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 75% [52-99%]. Referenzkategorie 3/4. R-Score: 16.8 [8.4-33.9]. Gesamt-Rang: 143 von 151.
  • G117 (1%): Der Elternteil involvierte das Kind in exzessiven Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch, oder ermunterte es zum Kauf oder Verkauf von illegalen Drogen, Alkohol, oder anderen verbotenen Substanzen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 109% [100-119%]. Referenzkategorie 5. R-Score: 46 [36-62]. Gesamt-Rang: 149 von 151.
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Finanzielles

  • G118 (33.8%): Der Elternteil verweigert grundlos eine gleichmäßige und gerechtfertigte Aufteilung von Sonderausgaben für das Kind.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 13% [5-22%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.6 [2.0-3.4]. Gesamt-Rang: 8 von 151.
  • G119 (2.8%): Der Elternteil hat sich eine auf den anderen Elternteil laufende Lebensversicherung ausbezahlen lassen ohne den anderen Elternteil hierüber zu informieren.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 15% [5-26%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.8 [2.0-3.8]. Gesamt-Rang: 10 von 151.
  • G120 (14.0%): Der Elternteil verhindert eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse, wodurch dem anderen Elternteil kindbezogene Kosten für Medikamente oder Behandlungen entstehen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 15% [4-28%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.8 [1.9-4.0]. Gesamt-Rang: 11 von 151.
  • G121 (10.9%): Der Elternteil tätigt ohne die Zustimmung des anderen Elternteils Geld-Überweisungen von einem gemeinsam verwalteten Konto des Kindes auf ein anderes Konto.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 18% [2-32%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.0 [1.9-4.6]. Gesamt-Rang: 18 von 151.
  • G122 (29.9%): Der Elternteil hat den anderen Elternteil nicht über den Wegfall von unterhaltsrelevanten Kosten informiert (z. B. Wegfall von Betreuungskosten, Wegzug des Kindes, etc.), oder der Elternteil verweigert eine Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Unterhaltsbeträge.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 19% [6-33%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.1 [2.1-4.7]. Gesamt-Rang: 22 von 151.
  • G123 (38.6%): Der Elternteil hat gegen wichtige Klauseln eines Vertrages mit dem anderen Elternteil verstoßen, der einst mit kooperativen Absichten geschlossen wurde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 19% [6-32%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.1 [2.1-4.6]. Gesamt-Rang: 24 von 151.
  • G124 (18.0%): Der Elternteil stellt Unterhalts-Forderungen für Zusatzausgaben für das Kind wie z. B. Tagespflege, Kleidung, Gesundheitskosten, etc., obwohl diese Ausgaben nicht entstanden.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 20% [7-33%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.1 [2.2-4.7]. Gesamt-Rang: 25 von 151.
  • G125 (31.2%): Der Elternteil verweigert die Erstattung oder Teilung von staatlichen Zuschüssen oder Steuervergünstigungen, die dem anderen Elternteil rechtlich zustehen (meist in Fällen, wenn sich der Wohnsitz des Kindes ändert).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 20% [4-34%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.2 [2.0-4.9]. Gesamt-Rang: 27 von 151.
  • G126 (7.9%): Der Elternteil verweigerte dem anderen Elternteil den Kauf des Anteils der Wohnung / des Hauses, das einst das Zuhause des Kindes / der Kinder war, und bestand darauf, dass die Immobilie auf dem freien Markt veräußert werde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 22% [7-36%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.3 [2.1-5.2]. Gesamt-Rang: 31 von 151.
  • G127 (54.4%): Der Elternteil beteiligt sich nicht an Fahrtkosten beim Holen und Bringen des Kindes, obwohl die räumliche Trennung der Eltern maßgeblich durch den Elternteil verursacht oder erzwungen worden war.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 24% [11-38%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.6 [2.4-5.5]. Gesamt-Rang: 41 von 151.
  • G128 (30.2%): Der Elternteil entwendet unrechtmäßig persönliches Eigentum des anderen Elternteils, oder zerstört Eigentum des anderen Elternteils (z. B. Computer, persönliche Aufzeichnungen, Kontoauszüge).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 25% [14-38%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.7 [2.7-5.4]. Gesamt-Rang: 42 von 151.
  • G129 (20.1%): Der Elternteil verwendet Geld, das als Rücklage für zukünftige Belange des Kindes angelegt wurde, für eigene Zwecke, anstelle einer treuhänderischen Verwaltung des Geldes.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 33% [23-41%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.7 [3.5-6.1]. Gesamt-Rang: 73 von 151.
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Vernachlässigung des Kindes

  • G130 (29.4%): Der Elternteil verweigert oder versäumt, sich um Schulprobleme des Kindes zu kümmern, obwohl dem Elternteil dies von Dritten nahegelegt wurde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 31% [21-41%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.4 [3.2-6.0]. Gesamt-Rang: 64 von 151.
  • G131 (22.1%): Der Elternteil hat nichts unternommen, als sich die schulischen Leistungen des Kindes infolge eines Umzuges um mind. 25% verschlechtert haben, und das Kind gleichzeitig äußerte, dass es mit den veränderten Lebensumständen nicht glücklich sei.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 31% [20-42%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.5 [3.2-6.1]. Gesamt-Rang: 65 von 151.
  • G132 (4.4%): Der Elternteil wohnte mit dem Kind in vorübergehender Unterbringung (z. B. Frauenhaus, Obdachlosenheim, etc.), während geeignete Alternativen zur Unterbringung des Kindes beim anderen Elternteil oder bei anderen Familienangehörigen verfügbar gewesen wären.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 43% [31-56%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.3 [4.4-9.3]. Gesamt-Rang: 101 von 151.
  • G133 (5.0%): Der Elternteil stellte sich gegen Versuche des anderen Elternteils oder anderer Familienangehöriger, das Kind aus einem Pflegeheim oder einer anderen, nicht-kurzfristigen Pflegeeinrichtung zu sich zu nehmen, um für das Kind zu sorgen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 45% [20-70%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.9 [3.2-14.2]. Gesamt-Rang: 110 von 151.
  • G134 (32.0%): Der Elternteil verweigert oder unterlässt trotz ersichtlichen Bedarfes eine psychologische oder therapeutische Unterstützung für das Kind.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 50% [38-64%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 7.7 [5.5-11.8]. Gesamt-Rang: 116 von 151.
  • G135 (17.4%): Der Elternteil ist einer medizinischen Versorgung des Kindes nicht nachgekommen, welche zur Abwendung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Kindes ärztlicherseits geraten wurde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 54% [36-72%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 8.7 [5.1-15.1]. Gesamt-Rang: 120 von 151.
  • G136 (19.5%): Der Elternteil hat ein kleines Kind unbeaufsichtigt zuhause gelassen, ohne für eine geeignete Aufsichtsperson zu sorgen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 54% [31-76%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 8.9 [4.4-17.0]. Gesamt-Rang: 121 von 151.
  • G137 (10.2%): Der Elternteil hat ein Kind unter 12 Jahren zuhause ohne Aufsicht alleine gelassen und hat vor dem Verlassen des Zuhauses absichtlich das Telefon außer Funktion gesetzt damit das Kind, auch im Falle eines Notfalles, keinen Kontakt nach außen haben kann.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 55% [39-71%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 9.1 [5.7-14.9]. Gesamt-Rang: 124 von 151.
  • G138 (2.6%): Der Elternteil verhinderte die Aufklärung des Drogenkonsum eines Kindes.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 58% [44-73%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 10.0 [6.5-15.8]. Gesamt-Rang: 129 von 151.
  • G139 (6.4%): Der Elternteil gibt das Kind aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten in eine Pflegefamilie, in ein Kinderheim oder eine andere Pflegeeinrichtung, während der andere Elternteil oder andere Familienangehörige in dieser Zeit geeignet für das Kind hätten sorgen können.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 60% [46-74%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 10.6 [6.9-16.1]. Gesamt-Rang: 133 von 151.
  • G140 (5.0%): Der Elternteil hat das Kind in eine Pflegefamilie, in ein Kinderheim oder eine andere Pflegeeinrichtung abgegeben, dies aus leichtfertigen oder launischen Gründen heraus, oder um das Kind zu bestrafen, oder um es dem anderen Elternteil oder Familienangehörigen vorzuenthalten. Dies ist auch dann zu bejahen, wenn das Kind mittlerweile wieder zurückgeholt wurde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 65% [46-82%]. Referenzkategorie 3/4. R-Score: 12.3 [7.0-20.6]. Gesamt-Rang: 139 von 151.
  • G141 (5.3%): Das Kind hat sich Selbstverletzungen oder -verstümmelungen zugefügt, oder hat einen Suizidversuch begangen, während es in der Obhut des Elternteils stand, und der Vorfall kann in Verbindung gebracht werden mit der Erziehungssituation durch den Elternteil.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 86% [66-107%]. Referenzkategorie 4. R-Score: 23 [13-43]. Gesamt-Rang: 145 von 151.
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Medizin & Gesundheit

  • G142 (45.6%): Der Elternteil wechselt ohne ersichtlichen Grund und ohne Rücksprache mit dem anderen Elternteil einen Arzt, der bisher für das Kind zuständig war.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 15% [7-22%]. Referenzkategorie 1. R-Score: 2.8 [2.2-3.4]. Gesamt-Rang: 9 von 151.
  • G143 (13.8%): Das Kind ist aufsässig gegenüber jeglicher Form von Autorität oder ist dem Elternteil gegenüber gewalttätig oder aggressiv.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 26% [14-37%]. Referenzkategorie 1/2. R-Score: 3.8 [2.6-5.3]. Gesamt-Rang: 47 von 151.
  • G144 (5.2%): Der Elternteil lässt von einem Arzt Antidepressiva für das Kind verschreiben, ohne den anderen Elternteil zu informieren oder mit einzubeziehen.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 32% [17-46%]. Referenzkategorie 2. R-Score: 4.6 [2.9-7.0]. Gesamt-Rang: 70 von 151.
  • G145 (20.3%): Der Elternteil verweigert dem anderen Elternteil eine gemeinsame Handhabung von rezeptpflichtigen Medikamenten für das Kind oder schickt das Kind ohne derartige Medikamente zum anderen Elternteil.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 38% [15-62%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 5.6 [2.7-11.2]. Gesamt-Rang: 89 von 151.
  • G146 (26.6%): Das Kind zeigt schwere Verhaltensauffälligkeiten oder ist gewalttätig oder aggressiv gegenüber anderen Kindern.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 42% [24-61%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.2 [3.6-11.1]. Gesamt-Rang: 97 von 151.
  • G147 (68.8%): Der Elternteil informiert den anderen Elternteil nicht zeitnah über Verletzungen des Kindes, die ärztlicher Behandlung bedürfen, oder verhindert die Weiterleitung von medizinischen Informationen über das Kind an den anderen Elternteil.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 42% [24-60%]. Referenzkategorie 2/3. R-Score: 6.3 [3.6-10.6]. Gesamt-Rang: 99 von 151.
  • G148 (17.8%): Der Elternteil hat das Kind trotz Einwänden durch den anderen Elternteil oder entgegen des Willens des Kindes einer medizinisch nicht notwendigen Behandlung unterzogen, und es gibt schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass die Behandlung nicht notwendig war.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 53% [38-68%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 8.6 [5.5-13.5]. Gesamt-Rang: 119 von 151.
  • G149 (12.5%): Der Elternteil versäumte, ein Kind unter Inanspruchnahme professioneller Hilfe nachzubeobachten, nachdem dieses deutliche Anzeichen von Depressionen, Angst, oder Affinität zu sozial bedenklichen Verhaltensweisen oder Einflüssen zeigte (wie z. B. Waffen, Feuer, Drogen, Okkultismus, Gewalt, Vergewaltigung, Folter, Töten, etc.).
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 60% [48-71%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 10.6 [7.4-14.9]. Gesamt-Rang: 132 von 151.
  • G150 (51.5%): Der Elternteil ist unwillig oder unfähig, ein Elternverhalten, das dem Kind schadet, zu verbessern, obwohl von offizieller Seite (Gericht, Jugendamt, etc.) über die dadurch entstehenden Gefahren für das Kind aufgeklärt wurde.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 66% [56-76%]. Referenzkategorie 3. R-Score: 12.6 [9.4-17.0]. Gesamt-Rang: 140 von 151.
  • G151 (3.0%): Der Elternteil hat gedroht, ein Kind umzubringen, ihm zu schaden, oder mit einer Waffe gegen es vorzugehen, oder ist einem Kind gegenüber, das er versorgt (einschließlich Stiefkinder) körperlich gewalttätig geworden oder hat es sexuell missbraucht.
    Maßzahlen: Verlust von Kindeswohl: 112% [107-120%]. Referenzkategorie 5. R-Score: 51 [43-64]. Gesamt-Rang: 150 von 151.
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Zitation: Duerr HP et al 2015. Loss of Child Well-Being: A Concept for the Metrics of Neglect and Abuse Under Separation and Divorce. Child Indic Res 8: 867-885 (Publikation). Dieses Projekt wurde unterstützt durch das Bundesjustizministerium.
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