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Kritik

Datenlage widerlegt Bundesverfassungsgericht in Sachen Eltern-Kind-Entfremdung

Zusammenfassung

Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2023 stellt Eltern-Kind-Entfremdung in Frage, weil empirische Belege fehlen würden. Grundlage der Entscheidung war eine fehlerhafte Veröffentlichung, die Aussagen und Inhalte wissenschaftlicher Publikationen selektiv und verfälscht wiedergab. Dies führte zu einer Beschluss-Begründung, die in erheblichem Widerspruch zur tatsächlichen Datenlage steht. Der hier vorgelegte Artikel erörtert, in welchem Ausmaß sich Behauptungen und Desinformation in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts wiederfinden.

Inhalt


1. Einleitung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellte 2023 Eltern-Kind-Entfremdung in Frage - es fehle ein "empirischer Beleg" (1 BvR 1076/23, Fußnote [1]). Unter Bezugnahme auf eine fehlerhafte Veröffentlichung (s. u.) wurde begründet:
"Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils".
Der Stand der Forschung stellt sich jedoch umfassend anders dar (s. u.). Der Beschluss führt aus, dass bei Eltern-Kind-Entfremdung
" ... auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen" werde.

2. Fehlerhafte Entscheidungsgrundlage

Dem Beschluss wurde eine Veröffentlichung zugrunde gelegt, die Aussagen und Inhalte wissenschaftlicher Publikationen selektiv und verfälscht wiedergibt; von einzelnen Publikationen wurde die Gesamtschlussfolgerung manipuliert (s. Das Deutsche Jugendinstitut: Nur Täuschung oder Wissenschaftsbetrug?).
Das BVerfG verwendet die Veröffentlichung wie eine Wissenschaftliche Übersichtsarbeit. Dabei wurde versäumt, festzustellen, dass die Veröffentlichung nicht die Anforderungen erfüllt, die an Übersichtsarbeiten ('Systematic Review') zu stellen sind [2].
Die Veröffentlichung präsentiert in weiten Teilen Meinungsäußerungen der AutorInnen [3]. Auch ihre Gesamtschlussfolgerung stellt lediglich ein Dafürhalten dar, was vom BVerfG jedoch wie eine Tatsache dargestellt und verwendet wurde.

3. Datenlage widerlegt BVerfG

Im Folgenden werden die vier Punkte der Begründung des BVerfG erörtert:
  1. der dargestellte Forschungsstand,
  2. das angebliche Fehlen empirischer Belege,
  3. die Verneinung der Wirksamkeit von Interventionen bei Eltern-Kind-Entfremdung.
  4. die Frage, ob etwas widerlegt wurde.

3.1. Zu "Stand der Fachwissenschaft"

Die Begründung sagt, es existiere kein empirischer Beleg dafür, wie Kinder durch Manipulation von einem Elternteil entfremdet werden könnten.
Die entsprechenden wissenschaftlichen Berichte sind in der Fachliteratur jedoch vorhanden und seit Jahrzehnten einsehbar und überprüfbar (z. B. Publikationen allein im Bereich Medizin). Unter den deutschen Publikationen leistete von Boch-Galhau (2018) einen wesentlichen Fachbeitrag.
Eine Übersichtsarbeit zu Eltern-Kind-Entfremdung, die breite Anerkennung genießt, ist öffentlich verfügbar (Harman et al., 2022); sie fasst den Stand der Forschung geeignet zusammen - neutral und nach Peer Review erschienen in einer international führenden Fachzeitschrift. Die DJI-Veröffentlichung nennt solche Standardwerke nicht.
Die tatsächliche Situation von entfremdeten Kindern lässt sich auch aus klinisch-therapeutischer Sicht allgemeinverständlich erklären (Hirigoyen, 2024).

3.2. Keine fehlende "Wirksamkeit"

Die Beschluss-Begründung einer fehlenden "Wirksamkeit" widerspricht einer jahrelangen Datenlage, hierzu 5 exemplarische Publikationen: 1, 2, 3, 4, 5. Siehe auch [9], Fachbegriff ist oft 'reunification therapy'. Dies betrifft auch die vom BVerfG erwähnte Wirksamkeit von Herausnahmen.
Die Londoner Family Separation Clinic zeigt z. B., wie Gerichte und Verfahrensbeteiligte zusammenarbeiten sollten. Insbesondere aber liefern solche Institutionen den Nachweis, dass Eltern-Kind-Entfremdung, entgegen anderslautender Behauptungen, erfolgreich behandelt werden kann und erfolgreich behandelt wird.
Die Befundlage beschränkt sich nicht auf andere Länder. Auch deutsche Gerichte konnten Eltern-Kind-Entfremdung verhindern, indem der Hauptaufenthalt des Kindes zum entfremdeten Elternteil hin abgeändert wurde. Dem BVerfG wäre möglich, die Erfolgsquote jener Gerichtsverfahren zu ermitteln.

3.3. Nicht "fachwissenschaftlich ... widerlegt"

Befunde zu elterlichen Entfremdungsdynamiken wurden seit ca. 40 Jahren fachübergreifend dokumentiert [6], es liegen mehr als 1000 Veröffentlichungen vor, davon mehrere hundert allein im Bereich Medizin, dessen Datenbanken mit einfachsten Suchkriterien öffentlich einsehbar sind.
Die Begründung, dass nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg existiere, der Manipulation als Ursache für Eltern-Kind-Entfremdung aufzeige, ist fachlich nicht haltbar. Ein tatsächliches Fehlen von Befunden liegt nicht vor, sondern ein Fehlen in der Informationsgrundlage des BVerfG.
Eltern-Kind-Entfremdung ist Teil der Praxis von Psychologen und Psychotherapeuten, und Betroffene schilderten konkret, mit welchen Methoden sie als Kind entfremdet wurden (s. Bücher in Deutsch oder Englisch). Die Datenlage widerspricht dem BVerfG umfassend.

4. Fehlbefunde, Unvereinbarkeiten

4.1. Undifferenzierte Vermischungen

Die Begründung des BVerfG vermischt drei Ebenen, die fachlich getrennt werden müssten: A) PAS als Syndrom (historisch, veraltet [4]), B) Eltern-Kind-Entfremdung / Parental Alienation (PA) als Symptom, und C) eine undifferenzierte Debatte über Forschung und 'Beweis'.
Aus den Fußnoten ergibt sich: [5]: Eltern-Kind-Entfremdung ist kein widerlegtes Konzept, eine Widerlegung existiert nicht. [6]: Befunde zu elterlichen Entfremdungsdynamiken werden seit ca. 40 Jahren fachübergreifend dokumentiert. [7]: Es besteht eine Debatte zu Eltern-Kind-Entfremdung, das Ergebnis einer 'Widerlegung' besteht nicht.

4.2. Wissenschaftlich

Der Beschluss betont Wissenschaftlichkeit, verwarf in diesem Fall jedoch ("für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung") wissenschaftliche Grundprinzipien, z. B.: Nicht-Erkennen ist kein Beweis für Nicht-Existenz ('Absence of evidence is not evidence of absence').
Belege für Eltern-Kind-Entfremdung werden nicht dadurch 'fehlend', dass sie in einer einzelnen Veröffentlichung fehlen. Nicht-Anerkennen ist keine Beweismethode und das Fehlen empirischer Belege beweist sich nicht durch Verschweigen oder Abändern wissenschaftlicher Publikationen.

4.3. Medizinisch

Die Begründung des BVerfG ist auch medizinisch gesehen problematisch. Psychische Störungsbilder sind in der Regel nicht 'beweisbar' - es sind Symptome oder, wie bei Eltern-Kind-Entfremdung, Prozesse, die irgendwann zu einem 'Zustand' werden.
Die Begründung des BVerfG würde Angriffe auf bedeutende Teile der International Classification of Diseases (ICD-11) ermöglichen [8].
Solche Prozesse und Zustände sind weder 'beweisbar' noch 'fachwissenschaftlich widerlegbar', denn sonst wäre auch das 'Konzept Kindeswohlgefährdung' widerlegbar oder gar Kindeswohl als Ganzes, denn: Auch Kindeswohl hat keinen "empirischen Beleg".

4.4. Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz aus 2012 sah vor, Kinderschutz in Deutschland … auf den beiden Säulen Prävention und Intervention zu verbessern.
Der Aspekt Prävention ist im Beschluss des BVerfG nicht ersichtlich und das Gericht und das Deutsche Jugendinstitut scheinen Intervention und nachweislich wirksame Therapien bei Eltern-Kind-Entfremdung nicht zu fördern, sondern zu verneinen (s.o.: 5 Gegenbeispiele oder [9]).
Der Beschluss des BVerfG lässt keine Bezugnahme zum Bundeskinderschutzgesetz erkennen, der Begriff "Kinderschutz" scheint im Beschluss nicht enthalten zu sein.

4.5. Kindeswohlgefährdungen

Das BVerfG hat - entgegen internationaler Forschungsbefunde - Eltern-Kind-Entfremdung nicht als "ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung" berücksichtigt.
Die Umstände machen es wahrscheinlicher, dass sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland nach diesem Beschluss des BVerfG weiter erhöhen könnte. Es ist nicht zu erwarten, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Häufigkeit von Kindeswohlgefährdungen in Deutschland verringern wird.

4.6. EGMR

Mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen den Darstellungen des BVerfG entgegen, auch zur Relevanz von Parental Alienation (2019).
Juristische Unstimmigkeiten werden auch von Fachanwälten diskutiert (Video ab Minute 5:33: 'Das BVerfG und seine falschen Vorstellungen von Eltern-Kind-Entfremdung').

5. Kommentar

Es ist unklar, warum das BVerfG seiner Entscheidung nur eine Art 'Essay' zugrunde legte, der durch verfälschende Darstellungen von wissenschaftlichen Inhalten und Aussagen eine ideologische Darstellung verfolgt. Die Veröffentlichung wurde vom Verlag offenkundig nicht geeignet geprüft.
Die verfügbare Befundlage, die nicht nur die DJI-Veröffentlichung widerlegt, sondern auch die Begründung des BVerfG, ist umfassend. Das ist besorgniserregend, wenn parallel dazu die Begriffe Desinformation und Denialismus im Raum stehen.
Irreführende Argumentationen zu Eltern-Kind-Entfremdung werden nicht dadurch gültiger, dass der Begriff 'Parental Alienation' kontrovers debattiert werde. Erforderlich ist heutzutage ein sorgfältiger Blick dafür, wo Desinformation gestreut wurde.

5.1. Debatte & Denialismus

Wissenschaftsleugnung kann für Missbrauchsleugnung benutzt werden. In der Fachliteratur wird dies unter dem Begriff Denialismus diskutiert.
Wissenschaftsleugnung betrifft nicht nur Themen wie Klimaerwärmung, sondern auch Eltern-Kind-Entfremdung. An welchen Stellen die DJI-Veröffentlichung die Problematik Denialismus tangiert, wurde separat beschrieben.
Es bleibt die Frage, welche Rolle diese Veröffentlichung für die nationale Rechtsprechung durch das BVerfG gespielt hat. Die oben gezeigten Datenlagen zeigen auf, dass nationale Rechtsprechung und Desinformation hier in einem gemeinsamen Kontext aufgetreten sind.

Fußnoten

[1] Relevanter Absatz 34:
"dd) Die Entscheidung stellt sich derzeit auch nicht aus anderen Gründen einfachrechtlich als zutreffend dar. Mit der vom Oberlandesgericht herangezogenen Eltern-Kind-Entfremdung wird auf das überkommene und fachwissenschaftlich als widerlegt geltende Konzept des sogenannten Parental Alienation Syndrom (kurz PAS) zurückgegriffen. Das genügt als hinreichend tragfähige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung nicht. Soweit ersichtlich besteht nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils oder für die Wirksamkeit einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils (vgl. umfassend Zimmermann / Fichtner / Walper / Lux / Kindler, in: ZKJ 2023, S. 43 ff., und dies. in: ZKJ 2023, S. 83 ff.)"
[2] Eine systematische Übersichtsarbeit ('Systematic Review') muss bestimmte Kriterien erfüllen und benennen, z. B. welche Datenbanken und welche Suchkriterien für die Literaturrecherche verwendet werden, durch welche Maßnahmen eine Selektionsverzerrung (selection bias) vermieden wurde, wie die wissenschaftliche Qualität der Einzelpublikationen bewertet wurde, ob Publikationsverzerrungen (publication bias) berücksichtigt wurden, etc., siehe z.B. NIH. Der Methodenteil von 'Systematic Reviews' umfasst meist mehrere Seiten, mit Grafiken und Tabellen zum Ein- und Ausschluss von Studien und Publikationen, s. o., Bsp. Harman et al. (2022). Die DJI-Veröffentlichung macht keine Angaben, warum welche Publikationen ausgewählt oder ignoriert wurden, eine 'systematische Übersichtsarbeit' zum Stand der Forschung liegt nicht vor, wurde vom BVerfG jedoch wie eine solche zugrunde gelegt.
[3] Siehe dort: "... verlangt aus unserer Sicht Ergänzungen und Korrekturen … Aus unserer Sicht sind mehrere Probleme des skizzierten gedanklichen Ansatzes offenkundig, … Aus unserer Sicht gibt es für diesen Positionswechsel gute empirische Gründe, … Aus unserer Sicht ist es möglich, … aus unserer Sicht international einige Befunde, … sollten aus unserer Sicht vor allem auch …"
[4] Die Thematik entwickelte sich ab den 1980er Jahren, als zunehmend die Problematik 'Der Missbrauch mit dem Missbrauch' erkannt wurde (Falscher Missbrauchsvorwurf, lediglich mit dem Ziel, ein Kind vom Vater trennen zu können). Der amerikanische Psychiater Richard Gardner brachte die Problematik in die wissenschaftliche Öffentlichkeit, und prägte den Begriff 'Parental Alienation Syndrom' (PAS). Der Begriff wurde nach der Jahrtausendwende zunehmend durch 'Parental Alienation' (PA) ersetzt, weil sich 1) der medizinische Begriffs-Aspekt des 'Syndroms' nicht durchsetzte und 2) Entfremdung sich nicht auf einen Missbrauchskontext beschränkt. Seit ca. 2020 formieren sich Offensiven mit dem Argument, gewalttätige Väter würden die Entfremdungs-Argumentation nun benutzen, um auf gerichtlichem Weg Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen. Die französische Feministin und Psychoanalytikerin Marie-France Hirigoyen erklärt feministische Hintergründe (s. allgemeiner Artikel zu Eltern-Kind-Entfremdung). Dies zeigt auch die Konfusion, die von entsprechenden Gender-Debatten ausgeht: sie lenken vom Kern des Problems ab - der Problematik, Eltern-Kind-Entfremdung verlässlich diagnostizieren zu können.
[5] Eltern-Kind-Entfremdung wird nicht mehr als 'Syndrom' bezeichnet. Als klinisches Syndrom (also als klar definierte psychiatrische Diagnose) wurde PAS nicht in das DSM-5 aufgenommen und es ist nicht im ICD-11 enthalten. Fachlicher Konsens ist: PAS ist kein wissenschaftlich anerkanntes Syndrom. Aber: Nicht anerkannt bedeutet nicht, dass es widerlegt sei. Ein Konzept ist "widerlegt", wenn robuste empirische Daten seine Grundannahmen falsifizieren. Das ist bei Eltern-Kind-Entfremdung nicht der Fall, die Syndrom-Diskussionen der 1990er Jahre sind beendet (vgl. Die Diesel-Lokomotive "PAS").
[6] Eltern-Kind-Entfremdung ist als Phänomen nicht widerlegt, sondern gut dokumentiert: Kinder können in hochkonflikthaften Trennungssituationen systematisch gegen einen Elternteil beeinflusst werden, beschrieben in den Bereichen der Familienpsychologie, Entwicklungspsychologie, Bindungsforschung und der Forensischen Psychologie. Die Syndrom-Debatte gilt als beendet, der heutige Sprachgebrauch verwendet die Begriffe Parental Alienation (ohne 'Syndrom'), elterliche Einflussnahme, kindeswohlgefährdende Loyalitätskonflikte, u. ä. Diese Phänomene wurden nie widerlegt, sondern fachübergreifend über Jahrzehnte hinweg dokumentiert, s. [7]:
[7] Die Aussage des BVerfG suggeriert, es gebe einen klaren fachwissenschaftlichen Konsens, PAS sei empirisch widerlegt und jede Bezugnahme auf Eltern-Kind-Entfremdung sei wissenschaftlich obsolet. Das ist nicht haltbar. Sachlich korrekter könnte man sagen: "Das Parental Alienation Syndrome (PAS) ist als eigenständige psychiatrische Diagnose wissenschaftlich nicht anerkannt. Das Phänomen elterlicher Entfremdungsdynamiken wird - als Prozess bzw. Zustand - anhaltend beobachtet und in der Fachliteratur weiter diskutiert".
[8] Streng ausgelegt würde die Argumentation des BVerfG einen bedeutenden Teil des ICD-11 verneinen, insbesondere Sektion 06 (>3000 Störungsbilder): Mental, behavioural or neurodevelopmental disorders, und - Eltern-Kind-Entfremdung betreffend - die Klassifikation QE52: Problems associated with interpersonal interactions in childhood , insbesondere QE52.0 / 52.1: Caregiver-child relationship problem / Loss of love relationship in childhood. Die meisten dieser 'mental disorders' sind nicht beweisbar. Würde man die Argumentation des BVerfG konsequent anwenden, müsste z. B. auch das 'Konzept' der 'Übergewichtigkeit' verneint werden, denn auch sie ist nicht 'beweisbar', sondern nur 'beobachtbar'.
[9] Literaturbeispiele zur Therapie von Eltern-Kind-Entfremdung / Parental Alienation:
  • Harman, J.J. (2021). Evaluation of the Turning Points for Families (TPFF) program for severely alienated children. J Fam Ther. 2021;00:1–20.
  • Saini, M. (2019). Strengthening Coparenting Relationships to Improve Strained Parent–Child Relationships: A Follow-Up Study of Parents’ Experiences of Attending the Overcoming Barriers Program. Family Court Review, 57: 217-230.
  • Warshak, R. A. (2019). Reclaiming Parent–Child Relationships: Outcomes of Family Bridges with Alienated Children. Journal of Divorce & Remarriage, 60(8), 645–667.
  • Reay, K. M. (2015). Family Reflections: A Promising Therapeutic Program Designed to Treat Severely Alienated Children and Their Family System. The American Journal of Family Therapy, 43(2), 197–207.
  • Sullivan, M.J. et al. (2010). OVERCOMING BARRIERS FAMILY CAMP:A PROGRAM FOR HIGH-CONFLICT DIVORCED FAMILIES WHERE A CHILD IS RESISTING CONTACT WITH A PARENT. Family Court Review, 48: 116-135.
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