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Masterarbeiten

Diagnostik und Prävention von feindseliger Elternschaft in familiengerichtlicher Begutachtung

Der Begriff Kindeswohl ist ein hypothetisches Konstrukt und variiert in seiner Bedeutung nicht nur unter Eltern, sondern auch zwischen den Professionen im Familienrecht. Dennoch stellt seine Auslegung ein unentbehrliches Entscheidungskriterium im Familienrecht dar. Mittels des KiMiss-Projekts wurde ein Instrument entwickelt, welches den Kindeswohlverlust bei elterlicher Trennung im familiengerichtlichen Verfahren quantifiziert und mit der Lebensqualität einer Kindheit gleichsetzt.
Die folgende Masterarbeit soll das Instrument in der Praxis empirisch validieren. Insofern ist das wesentliche Ziel, dessen fallbezogene Nützlichkeit und Brauchbarkeit sowie die Identifikation von dessen Einsatzmöglichkeiten in der Praxis kritisch zu überprüfen. Es wird erwartet, dass Verfahrensbeteiligte bei der Bewertung von familiären Sachverhalten und bei der Entscheidungsfindung durch das Instrument unterstützt werden können. Unter anderem werden Präventionseffekte im Sinne von de-eskalierenden Effekten oder ein erhöhtes Einsichtsverhalten aufseiten der Eltern vermutet.
Für die vorliegende Arbeit wurde eine qualitative Erhebungsmethode gewählt, die in Kooperation mit einem Verfahrensbeistand an 13 Familienkonstellationen angewandt wurde. Unter Verwendung der KiMiss-Liste wurde anhand der Einzelgespräche mit den Elternteilen der Kindeswohlverlust ermittelt. In 12 von 13 Fällen war es möglich dieses Instrument zu verwenden und in fünf von sieben Fällen konnte durch die Konfrontation der Eltern mit dem ermittelten Wert des Kindeswohlverlusts ein positiver Nutzen identifiziert werden. Aufseiten des Verfahrensbeistandes finden das Instrument und der ermittelte Kindeswohlverlust Einsatz als Hilfsmittel zur Veranschaulichung der Gesamtproblematik und als Argumentationselement in schriftlichen Gutachten.
Die Ergebnisse bestätigen einen positiven Effekt unter Verwendung eines Kindeswohlverlust-Maßes in der Kommunikation mit den Eltern, was als ein Indiz für das zukünftige Potenzial des Instruments gewertet werden kann. In der Zukunft sollte das Augenmerk auf einem einheitlichen Vorgehen und der Weiterentwicklung der KiMiss-Liste liegen, wodurch Verfahrensbeteiligten ein standardisiertes und nachvollziehbares Instrument für familiengerichtliche Entscheidungen zur Verfügung gestellt werden könnte.
Quelle: Masterarbeit C. M. Pfänder, Klinische Psychologie und Psychotherapie, Univ. Tübingen
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