Logo

Wissenschaft

Wissenschaft

Masterarbeiten

Nicht-sexuelle Formen von Kindesmissbrauch und -misshandlung am Beispiel von familienrechtspsychologischen Sachverständigengutachten

Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der Thematik nicht-sexueller Formen von Kindesmissbrauch und -misshandlung, wie sie in familienpsychologischen Sachverständigengutachten erfasst werden können. Ziel der nachfolgend beschriebenen Studie war es, herauszufinden, in welchem Ausmaß sich Hostile-Aggressive Parenting (HAP, feindlich aggressives Elternverhalten) in psychologischen Sachverständigengutachten wiederfinden lässt und inwiefern es mit einem Verlust kindlicher Lebensqualität in Verbindung gebracht werden kann. Faktoren wie Eltern-Kind-Entfremdung, eine feindselige Elternbeziehung oder verschiedene Formen von Sorgerechtsmissbrauch können in familienrechtlichen Sorgerechtsverfahren relevant sein. Der Begriff "Kindeswohl" wurde bisher nicht definiert und gilt als unbestimmter Rechtsbegriff, der beliebig auslegbar ist. Häufig wird dabei außer Acht gelassen, dass das Konzept des Kindeswohls dem Konzept kindlicher Lebensqualität gleichgesetzt und daher auch durch die Methoden der Lebensqualitätsforschung beschrieben und erfasst werden kann.
Um das Vorkommen von familiären Sachverhalten (Items) untersuchen zu können, die mit der Thematik eines feindseligen Elternverhaltens in Verbindung stehen, wurden retrospektiv psychologische Sachverständigengutachten erfasst, die nach familiengerichtlicher Beauftragung erstellt wurden. Die Grundlage für die hier vorgelegten Auswertungen bildet das KiMiss-Rating 2014, durch welches ein Verlust von Lebensqualität bei Kindern quantifiziert werden kann. Die Ergebnisse zeigen auf, dass Hostile-Aggressive-Parenting (HAP) ein ernstzunehmender Faktor bei Sorgerechts-Streitigkeiten darstellt und das Maß des relativen Verlusts von Kindeswohl in der Mehrheit der untersuchten Fälle der Sichtweise oder Empfehlung von psychologischen Sachverständigen entspricht. Einsatz und Nützlichkeit des KiMiss-Instruments in der familiengerichtlichen Praxis werden erörtert.
Quelle: Masterarbeit A. Kaluza, Klinische Psychologie und Psychotherapie, Univ. Tübingen
Weitere Seiten (Masterarbeiten):
Veröffentlichungen: