Logo

Rating 2014:

KiMiss-Rating 2014

Kindeswohl ist eine kindliche Lebensqualität.

Der Begriff Kindeswohl schwebt juristisch als unbestimmter Rechtsbegriff im Raum während sich familiengerichtliche Entscheidungen diesem Begriff unterordnen sollen. Bei der weithin akzeptierten Meinung, dass Kindeswohl nicht definierbar sei, wird übersehen, dass der Begriff einem Konzept der Lebensqualität entstammt: Kindeswohl ist eine Kindheits-bezogene Lebensqualität, und diese kann bestimmt und vermessen werden, wie auch andere Lebensqualitäts-Maße.
Zwischen einer familiengerichtlichen Entscheidung und dem zugrundeliegenden Sachverhalt besteht eine Verhältnismäßigkeit, oder quantitativ ausgedrückt: eine Art Proportionalität. Dies wurde mit Methoden der Skalenbildung untersucht. Das Rating ergibt einen Score, der sich - in Anlehnung an Verlust von Lebensqualität - als relativer Verlust von Kindeswohl interpretieren lässt (siehe Methodik).
Das Maß des relativen Verlusts von Kindeswohl ermöglicht, verschiedene Formen von familiärer Gewalt in Relation zueinander zu stellen, mit dem Ziel, Entscheidungsträgern an Familiengerichten und in Jugendbehörden, doch auch Eltern und Familien, ein Instrument an die Hand zu geben, das bei den schwierigen und schwerwiegenden Entscheidungen zum Kindeswohl hilft, methodisch korrekt, nachvollziehbar und zuverlässig argumentieren zu können.
... weiter zu den Ergebnissen

Zitation: Duerr HP et al 2015. Loss of Child Well-Being: A Concept for the Metrics of Neglect and Abuse Under Separation and Divorce. Child Indic Res 8: 867-885 (Publikation). Dieses Projekt wurde unterstützt durch das Bundesjustizministerium.
Verwandte Themen: